Bilaterale Beziehungen Schweiz-EU

Grenzhindernisse für Unternehmen und Privatpersonen sind mit der Öffnung des Europäischen Binnenmarktes und mit den bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union gefallen. Dies hat zu einer positiven Entwicklung für die Wirtschaft, den Arbeitsmarkt und die Wissenschaft am Oberrhein geführt. 

Unsere Ziele als Verein

Wir setzen uns für den Erhalt und die Weiterentwicklung der bilateralen Verträge Schweiz-EU und der Personenfreizügigkeit ein, da stabile Rahmenbedingungen und gute Beziehungen zur EU für die Wirtschaft, die Wissenschaft und die Bevölkerung der Nordwestschweiz unerlässlich sind.

Unsere Aktivitäten als Verein

  • Wir geben Impulse und beziehen Position zu den Beziehungen Schweiz-EU und den bilateralen Verträgen sowie zur Personenfreizügigkeit als wichtige Faktoren für die Wirtschafts-, Wissenschafts- und Kulturregion Nordwestschweiz und ihre Bevölkerung. 
  • Wir fordern die Weiterführung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU, weil stabile Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und die Wissenschaft der Region von entscheidender Bedeutung sind. 
  • Wir sind Mitglied der Allianz stark+vernetzt und der Plattform-Schweiz-Europa
  • Wir informieren über die aktuellen Entwicklungen zur Personenfreizügigkeit, den bilateralen Verträgen und dem Verhältnis Schweiz-EU und nehmen Anliegen unserer Mitglieder hierzu auf. 
  • Wir unterstützen die trinationale Informations- und Beratungsstelle INFOBEST PALMRAIN. 
  • Wir setzen uns für einen grenzüberschreitend zugänglichen und transparenten Arbeitsmarkt mit seinen 70'000 Grenzgängerinnen und Grenzgängern in der Nordwestschweiz ein. 
  • Mit der Trinationalen Pendenzenliste der Regio Basiliensis nehmen wir Anliegen zu den Beziehungen Schweiz-EU auf. 

Unsere Aktivitäten als Koordinationsstelle

Die Interkantonale Koordinationsstelle bei der Regio Basiliensis (IKRB) nimmt im Auftrag der Nordwestschweizer Kantone Einsitz zu diesen Themen in den Arbeitsgremien der Oberrheinkooperation (Oberrheinkonferenz, Interreg, Neue Regionalpolitik (NRP), Trinationaler Eurodistrict Basel, INFOBEST PALMRAIN) und koordiniert jeweils die Interessen der Schweizer Delegation.

  • Wir unterstützen grenzüberschreitende Projektideen in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Arbeitsmarkt und KMU im Hinblick auf eine Förderung durch Interreg und die Neue Regionalpolitik des Bundes (NRP). 

Bilaterale Beziehungen Schweiz-EU

Die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU sind das Fundament, auf dem die Schweiz nach der Ablehnung des Beitritts zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) 1992 ihre Beziehungen mit der EU geregelt hat. Seit 2002 sind sie in Kraft. Für die Wirtschaft und die Wissenschaft eröffneten sich damit neue Möglichkeiten in vormals geschlossenen Märkten, namentlich bei gewissen Agrarprodukten, im Luftverkehr, im Landverkehr, in der Forschungszusammenarbeit sowie bei öffentlichen Beschaffungen. 

Das überdurchschnittliche Wirtschaftswachstum der letzten Jahre in der Region ist auch auf die bilateralen Abkommen zurückzuführen. Durch den freien grenzüberschreitenden Austausch von Waren und Dienstleistungen mit der EU sowie durch die einfache Rekrutierung von Fachleuten dank der Personenfreizügigkeit, konnten Produktionssteigerungen erreicht werden, die zum Konjunkturaufschwung beitrugen. Als Folge davon wurden zahlreiche neue Arbeitsplätze in der Region Basel geschaffen und bestehende gesichert. Dank der hohen Standortattraktivität in Forschung, Life Sciences und Logistik konnten auch neue Unternehmen in der Region angesiedelt werden. Von diesem Wirtschaftswachstum hat auch das Bau-, Dienstleistungs- und Detailhandelsgewerbe profitiert.

Gefestigte Beziehungen zum wichtigsten Partner sind für die Schweiz von besonderer Bedeutung. Dies wurde in jüngster Zeit deutlich und unterstreicht auch die zentrale Bedeutung geregelter institutioneller Beziehungen für die zukünftige Beziehungen der Schweiz zur EU. Die Grenzregionen können einen wichtigen Beitrag zum besseren Verständnis für den Handlungsbedarf- und die -möglichkeiten in den bilateralen Beziehungen Schweiz-EU leisten und zur Lösungsfindung beitragen. Auf regionaler Ebene finden die europäischen Themen und Herausforderungen grenzüberschreitend im Alltag statt, es werden hierzu pragmatische Lösungen gesucht und konkrete Projekte realisiert.

Was bedeutet Personenfreizügigkeit?

Die Schweiz kennt bei der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte ein duales System. Erwerbstätige aus den EU-/EFTA-Staaten können vom Personenfreizügigkeitsabkommen profitieren. Aus allen anderen Staaten werden in beschränktem Ausmass lediglich Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten sowie qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen.

Mit dem bilateralen Freizügigkeitsabkommen (FZA) erhalten Staatsangehörige der Schweiz und der EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich das Recht, Arbeitsplatz beziehungsweise deren Aufenthaltsort innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen. Voraussetzung ist, dass sie über einen gültigen Arbeitsvertrag verfügen, selbstständig erwerbend sind oder – bei Nichterwerbstätigen – ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können und umfassend krankenversichert sind. Ergänzt wird die Personenfreizügigkeit durch die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und die Koordinierung der nationalen Sozialversicherungssysteme.

Unter Federführung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD wurde ein Portal mit Informationen über die Personenfreizügigkeit erstellt. 

Aktuelle Entwicklungen

Die Bestimmungen der Initiative zur Masseneinwanderung wurden per 1. Januar 2018 vom Bund und den Kantonen umgesetzt. Ab dem 1. Juli 2018 müssen zu besetzende Stellen in Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von 5 Prozent oder mehr (Schwellenwert) der öffentlichen Arbeitsvermittlung gemeldet werden. Weitere Informationen finden Sie auf dem Webportal des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO).  

Im Mai 2021 zog sich der Bundesrat von den Verhandlungen für ein institutionelles Rahmenabkommen mit der EU zurück. In der Folge müssen sich die Schweiz und die EU über die Weiterentwicklung ihrer Beziehungen verständigen. Abkommen, die aufdatiert hätten werden müssen, sind ausgelaufen, wie das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement, MRA) für die MedTech-Branche, und neue Abkommen werde nicht abgeschlossen. Auch wurde die Schweiz bislang nicht an das Forschungs- und Wissenschaftskooperationsprogramm Horizon Europe assoziiert. 

Seit März 2022 laufen Sondierungsgespräche der Schweiz mit der EU, um neue Verhandlungen aufzugleisen. Aufbauend auf den Sondierungsgesprächen verabschiedete der Bundesrat am 15. Dezember 2023 den Entwurf eines Mandats für Verhandlungen mit der EU. Nun hat er an seiner Sitzung vom 8. März 2024 das endgültige Mandat für die Verhandlung mit der EU verabschiedet. Es berücksichtigt die Ergebnisse der Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen (APK) und anderer interessierten Kommissionen des Parlaments, der Kantone sowie die Stellungnahmen der Sozial- und Wirtschaftspartner. Der Bundesrat stellt fest, dass die grosse Mehrheit der befragten Akteure die Aufnahme von Verhandlungen mit der EU auf der Grundlage des Paketansatzes unterstützt. Sobald auch die EU über ihr endgültiges Mandat verfügt, können die Verhandlungen aufgenommen werden, voraussichtlich noch im März 2024.

Definitives Verhandlungsmandat
Weitere Informationen

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team

Dr. Manuel Friesecke
manuel.friesecke@regbas.ch