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21.09.2023

Parlament stellt Signal für künftige Standortförderung der Schweiz auf grün

Stände- und Nationalrat haben über die künftige Ausgestaltung der Standortförderung des Bundes beraten und nun in der Herbstsession dazu beschlossen. Grundlage ist die im Januar veröffentlichte Botschaft Standortförderung 2024-2031. Dazu gehört auch die Neue Regionalpolitik (NRP), die zugunsten der lokalen Wirtschaft und der Förderung von Kleininfrastrukturen weiterentwickelt wird.

Stände- und Nationalrat haben der Änderung des Bundesgesetzes über die Regionalpolitik zugestimmt. Sie ist die gesetzliche Grundlage für die Unterstützung von Kleininfrastrukturen mit nicht rückzahlbaren Beiträgen (A-Fonds-perdu) bis 50'000 Franken. Kleininfrastrukturen sind für ländliche Regionen und Berggebiete von zentraler Bedeutung und sollen zu einer ausgewogenen Entwicklung der Schweiz beitragen, um strukturschwache Regionen in der Wirtschaftsentwicklung zu unterstützen. Die Mittel dazu kommen aus dem Fonds für Regionalentwicklung. Der Bund unterstützt in den kommenden acht Jahren Projekte mit maximal 400 Mio. Franken A-Fonds-perdu-Beiträgen und nochmals mit maximal 400 Mio. Franken Darlehen. Künftig wird der Fokus verstärkt auf die Unterstützung von Schweizer KMU sowie die Themen Digitalisierung und nachhaltige Entwicklung gelegt. Auch die Bundesmittel für die europäischen Interreg-Programme stammen aus diesem Fonds. Im achtjährigen Zeitrahmen 2024-2031 ist ein Engagement von 50 Mio. Franken NRP-Mitteln für die vier grenzüberschreitenden Programme mit Schweizer Beteiligung Oberrhein, Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein, Italien-Schweiz und Frankreich-Schweiz vorgesehen. 

Der Wert des Fonds für Regionalpolitik setzt sich aus einem gebundenen und liquiden Teil zusammen und beträgt aktuell etwa 1.1 Mrd. Franken. Die Mehrheit des Parlaments war bei den Beratungen der Auffassung, dass die Liquidität des Fonds zu umfangreich sei. In der Folge verringen sich die Einlagen von aktuell 230 auf 217.3 Mio. Franken und somit auf einen erwarteten Fondswert von 0.9 Mrd. Franken im Jahr 2031. 

Die Botschaft Standortförderung umfasst neben der NRP weitere fünf Finanzierungsbeschlüsse zur Finanzierung der Standortpromotion, zur Exportförderung, von Innotour (Tourismus), zu E-Government-Aktivitäten zugunsten der KUM und zur Finanzhilfe an Schweiz Tourismus. Schliesslich wird auch ein Bundesbeschluss über die Festlegung des Mehrjahresprogramms 2024-2031 zur Umsetzung der Neuen Regionalpolitik benötigt.

Nach der formalen Schlussabstimmung in der Bundesversammlung Ende September und der Publikation im Bundesblatt im Oktober läuft noch eine Referendumsfrist von 100 Tagen, so dass das Geschäft erst im ersten Quartal 2024 ganz unter Dach und Fach sein wird.

Weitere Informationen zur Botschaft Standortförderung 2024-2031 
NRP in der Nordwestschweiz: Grenzüberschreitende Ausrichtung 
NRP in der Nordwestschweiz: Interkantonale Ausrichtung

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