News Förderprogramme, Interreg, NRP

12.05.2015

Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft genehmigen Programmvereinbarung mit dem Bund - Interreg stellt Kurzformular bereit

Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben am 5. Mai 2015 die Programmvereinbarung mit dem Bund genehmigt. Diese legt die Bedingungen für eine Förderung über die Neue Regionalpolitik fest. Zudem hat der Begleitausschuss des Programms am 16. April 2015 das Kurzformular für die Antragstellung angenommen.

Der Bund beteiligt sich wiederum im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) an Interreg V. Die Grundlage dazu bildet eine Programmvereinbarung mit den Kantonen der Nordwestschweiz und der Regio Basiliensis. Deren Hauptbestandteil bilden fünf auf dem Operationellen Programm Interreg V Oberrhein beruhenden Förderziele:

  • Die Innovationsfähigkeit am Oberrhein ist mittels Wissens- und Technologietransfer zwischen angewandter Wissenschaft und Wirtschaft gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit von KMU gesteigert;
  • Der Standort Oberrhein erkennt und nutzt die sich aus den natürlichen Grundlagen ergebenden Opportunitäten für die Wirtschaft, insbesondere in den Bereichen Tourismus und Cleantech (Umwelt- und Energietechnologien);
  • Die Standortattraktivität ist verbessert und das regionale Wirtschaftswachstum optimiert durch eine auf die Bedürfnisse der Wirtschaft ausgerichtete, multimodale Verkehrsplanung;
  • Das Fachkräfteangebot am Oberrhein ist gestärkt;
  • Die für die regionale Wettbewerbsfähigkeit erforderliche institutionelle Zusammenarbeit ist sichergestellt.

NRP-Mittel werden nur an Projekte vergeben, welche zu einem dieser Ziele beisteuern und somit zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung beitragen. Daneben profitieren Projekte ausserhalb NRP auf Schweizer Seite weiterhin von kantonalen Mitteln.

Die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn haben am 5. Mai 2015 bzw. am 30. Juni 2015 die Programmvereinbarung genehmigt. Die weiteren Partner sollen bis im Sommer folgen.

Das Kurzformular für die Antragstellung zum Download

Bitte beachten Sie, dass die Übermittlung des Formulars (ein- oder zweisprachig, an das Interreg-Sekretariat und die Regio Basiliensis) noch keine formelle Beantragung von Fördermitteln darstellt. Es soll den Antragstellern vielmehr bei der Entwicklung und Darstellung ihrer Projektidee im Hinblick auf die neuen Anforderungen des Programms dienen. Die Inhalte können dann im Fall eines späteren Vollantrags genutzt werden.

Sollten Sie Erläuterungen beim Ausfüllen des Formulars benötigen, können Sie sich gerne an das zweisprachige Interreg-Sekretariat (+33 388 15 69 20 / interreg@region-alsace.eu) oder an die Interkantonale Koordinationsstelle bei der Regio Basiliensis (+41 61 915 15 15 / info@regbas.ch) wenden.

Da die Kriterien und das Verfahren für die Projektauswahl noch nicht abschliessend bekannt sind, kann das Formular nochmals Änderungen erfahren.

Weitere Informationen

Zurück