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23.01.2018

Interreg V Oberrhein: Aufruf zum spezifischen Ziel 7 Verkehr

In Anbetracht der noch vorhandenen umfangreichen Fördermittel für das spezifische Ziel 7 des Programms Interreg V Oberrhein, hat der Begleitausschuss einen Aufruf zur Interessensbekundung beschlossen, um möglichst umfassende Kenntnis der vorhandenen Projektideen zu erhalten. 

Das spezifische Ziel 7 „Begrenzung des Anstiegs des grenzüberschreitenden, motorisierten Verkehrs durch die Entwicklung von belastungsärmeren Verkehrsträgern im Oberrheinraum“ sieht Fördermittel in Höhe von fast 22.5 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und 1.3 Mio. Franken im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes für grenzüberschreitende Projekte im Verkehrsbereich vor. Bislang wurden fünf Projekte in die Förderung aufgenommen, die einer EU-Fördersumme von knapp 6.3 Mio. Euro und damit gut 27,71% der verfügbaren EU-Mittel entsprechen. Damit stehen noch mehr als 16.2 Mio. Euro an EU-Fördermitteln zur Verfügung.

Die fortlaufende Projektauswahl innerhalb des spezifischen Ziels 7 wird nicht ausgesetzt. Projektideen können auch weiterhin entsprechend dem üblichen Verfahren beim Gemeinsamen Sekretariat eingereicht und gegebenenfalls von den Programmgremien geprüft werden. Die eigentliche Aufnahme von Projekten im spezifischen Ziel 7 in die Förderung ist allerdings erst wieder für den Dezember 2018 vorgesehen, wenn dem Begleitausschuss die Ergebnisse des vorliegenden Aufrufs zur Interessenbekundung vorgestellt werden. Aus diesem Grund müssen sich sämtliche neuen Projektideen am vorliegenden Aufruf zur Interessenbekundung beteiligen. Die Frist zur Einreichung der Formulare zur Interessensbekundung ist der 13. Juli 2018, 12.00 Uhr. 

Aufruf zur Interessensbekundung für das spezifische Ziel 7

Formular zur Interessensbekundung: 

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