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18.08.2015

Interreg-Begleitausschuss legt Modalitäten für Beantragung von Fördergeldern fest

Der Interreg Begleitausschuss hat am 2. Juli 2015 die ersten Interreg V-Projektideen zustimmend zur Kenntnis genommen. Unter den acht Projekten befinden sich sieben mit Beteiligung aus der Nordwestschweiz. Der definitive Förderentscheid dieser und weiterer Projekte soll im Dezember 2015 erfolgen.

Gleichzeitig verabschiedete der Begleitausschuss drei Dokumente, welche Modalitäten und Kriterien bei der Antragsstellung eines Interreg-Projekts festlegen:

Weitere Informationen zum Programm Interreg V A Oberrhein

Grössere Schnittmenge zwischen Interreg und NRP-Zielen

Der Bund beteiligt sich wiederum im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) an Interreg V. Die Grundlage dazu bildet eine Programmvereinbarung mit den Kantonen der Nordwestschweiz und der Regio Basiliensis. Deren Hauptbestandteil bilden fünf auf den Vorgaben des Interreg-Programms und der NRP basierenden Förderziele (vorläufig, s. unten):

  • Die Innovationsfähigkeit am Oberrhein ist mittels Wissens- und Technologietransfer zwischen angewandter Wissenschaft und Wirtschaft gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit von KMU gesteigert;
  • Der Standort Oberrhein erkennt und nutzt die sich aus den natürlichen Grundlagen ergebenden Opportunitäten für die Wirtschaft, insbesondere in den Bereichen Tourismus und Cleantech (Umwelt- und Energietechnologien);
  • Die Standortattraktivität ist verbessert und das regionale Wirtschaftswachstum optimiert durch eine auf die Bedürfnisse der Wirtschaft ausgerichtete, multimodale Verkehrsplanung;
  • Das Fachkräfteangebot am Oberrhein ist gestärkt;
  • Die für die regionale Wettbewerbsfähigkeit erforderliche institutionelle Zusammenarbeit ist sichergestellt.

NRP-Mittel werden nur an Projekte vergeben, welche zu einem dieser Ziele beisteuern und somit zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung beitragen. Daneben profitieren Projekte ausserhalb NRP auf Schweizer Seite weiterhin von kantonalen Mitteln.

Der Bund beschliesst im Herbst 2015 definitiv über die fünf Ziele und die damit zusammenhängende Mittelzuteilung.

Weitere Einzelheiten zum Programm sowie zu den Förderbestimmungen der Neuen Regionalpolitik im Rahmen von Interreg V Oberrhein werden zurzeit erarbeitet und auf dieser Seite laufend aktualisiert.

Weitere Informationen zur Neuen Regionalpolitik

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