News Regio-Standpunkt

16.07.2019 / Regio-Standpunkt Nr. 17

Ein JA zu den bilateralen Verträgen Schweiz-EU bedingt auch ein JA zum institutionellen Rahmenabkommen

Die Sicherung des bilateralen Weges und der Personenfreizügigkeit Schweiz-EU für den Wirtschaftsstandort Nordwestschweiz muss weiterhin im Fokus der trinationalen Grenzregion am Oberrhein bleiben. Das institutionelle Rahmenabkommen ist dabei das Schlüsselelement für gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie für durchlässige Grenzen und gute Regio-Kooperation.

Die Öffnung gegenüber den Grenznachbarn gehört mittlerweile zum politischen und allgemeinen Selbstverständnis am Oberrhein. Es bestehen enge wirtschaftliche, kulturelle und soziale Verflechtungen: Rund 70’000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Deutschland und Frankreich pendeln täglich zur Arbeit in die Nordwestschweiz. Die durch die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU ermöglichte Verbesserung des Zugangs zum Binnenmarkt der EU ist für die Exportwirtschaft und Unternehmen sowie deren Zulieferer von grosser Bedeutung. Die Verfügbarkeit von Fachkräften im Rahmen des Freizügigkeitsabkommen erlaubt es, qualifiziertes Personal zu rekrutieren. 

Das Verhandlungsmandat des Bundesrats zum Rahmenabkommen 2013 hatte zum Ziel, den bilateralen Weg zu erneuern und zu stärken, um den Wohlstand und die Unabhängigkeit der Schweiz weiterhin zu garantieren. Im Zentrum stehen die guten, geregelten Beziehungen zur Europäischen Union, dem wichtigsten politischen und wirtschaftlichen Partner der Schweiz. In diesem Kontext spielen die Nachbarstaaten und Nachbarregionen eine besondere Rolle.

Mit einem institutionellen Abkommen kann der bilaterale Weg konsolidiert und zukunftsfähig gemacht werden. Mit dem Abkommen wird das Prinzip der dynamischen Aktualisierung der bilateralen Marktzugangsabkommen sowie ein Streitschlichtungsmechanismus eingeführt, durch welchen beide Parteien ihre Rechtsansprüche geltend machen können. Dadurch schafft das institutionelle Abkommen Rechts- und Planungssicherheit für Schweizer Unternehmen sowie für Bürgerinnen und Bürger, garantiert deren EU-Marktzugang und schützt vor Diskriminierung gegenüber der EU-Konkurrenz. Gleichzeitig ist die Einhaltung der schweizerischen Arbeitsbedingungen und das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit zentral. Die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit bewähren sich dabei als geeignetes Instrumentarium, um die Lohn- und Arbeitsbedingungen zu schützen.

Im Juni hat nun der Bundesrat nach Abschluss der Konsultationen zum vorliegenden Rahmenabkommen mitgeteilt, dass er das vorliegende Verhandlungsergebnis in weiten Teilen als im Interesse der Schweiz erachtet. Gleichzeit hält er es für erforderlich klarzustellen, dass die Bestimmungen über die staatlichen Beihilfen im Entwurf des institutionellen Abkommens keine horizontale Wirkung haben, insbesondere nicht auf das Freihandelsabkommen von 1972. Zudem sieht er es als notwendig an, Rechtssicherheit bezüglich des in der Schweiz geltenden Lohnschutzniveaus zu schaffen. Was die Unionsbürgerrichtlinie betrifft, präzisiert der Bundesrat, dass eine allfällige Übernahme der genannten Richtlinie durch die Schweiz nur mittels Verhandlungen zwischen den Parteien erfolgen kann.

Ende Mai 2019 titelte die Frankfurter Allgemeine Zeitung zum geplanten Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU «eine Schicksalsfrage für die Schweiz». Für die Dreiländerregion Basel wird die Annahme des Rahmenabkommens tatsächlich zur Schicksalsfrage. Gute grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Frankreich und der Schweiz bedingt durchlässige Grenzen. Und die bilateralen Verträge Schweiz-EU sind als Erfolgsgeschichte dabei das Kernelement. Zudem sind weitere Abkommen zwischen der Schweiz und der EU, wie zum Beispiel das Stromabkommen oder die Beteiligung an Erasmus+ zentral für die Grenzregion. Hier besteht die Gefahr, dass der erfolgreiche Bildungs-, Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz auf dem Europäischen Kontinent isoliert wird.

Eine Weiterführung der bilateralen Verträge und der Personenfreizügigkeit ist im Hinblick auf eine Weiterentwicklung des trinationalen Wirtschafts- und Lebensraumes unverzichtbar. Die künftige Entwicklung der schweizerischen Volkswirtschaft und damit auch der Grenzregionen in unserem Land hängt von zahlreichen Faktoren ab. Klar ist aber, dass die bilateralen Verträge zur Stärkung der Wirtschaft beitragen. 

Der Vorstand der Regio Basiliensis hat sich für das vorliegende institutionelle Abkommen zwischen der Schweiz und der EU ausgesprochen (Medienmitteilung), da damit der Zugang zum Binnenmarkt, die Weiterentwicklung dieses Zugangs sowie die Rechtssicherheit sichergestellt sind. Der EU-Marktzugang muss aus Sicht des Vorstands für die Wirtschaft in der Region gesichert bleiben und den Grenzgängern ist der unbürokratische Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt weiterhin zu ermöglichen.

Aufgrund unserer gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen müssen wir in der trinationalen Grenzregion am Oberrhein Lösungen finden, um unseren gemeinsamen wirtschaftlichen Wohlstand zu sichern und weiterzuentwickeln. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist ein Element unserer Annäherung auf regionaler Ebene. Sie ist von grosser Bedeutung für die Schweiz und ihre Kantone. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit muss verstärkt werden, denn sie ist für unser Land ein Beitrag für gute Beziehungen in Richtung EU. Im deutsch-französisch-schweizerischen Grenzraum ist die Wirtschaft und die Bevölkerung auf die bilateralen Verträge angewiesen. Ein institutionelles Rahmenabkommen kann diese sichern und im Interesse der Schweiz und der EU fortschreiben.

Kontakt:
Regio Basiliensis, Dr. Manuel Friesecke, Geschäftsführer, Tel. 061 915 15 15,
E-Mail: info@regbas.ch

Als PDF downloaden

Zurück