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20.06.2014

Der Bundesrat präsentiert das Konzept zur Umsetzung des Zuwanderungsartikels

Der Bundesrat hat am 20. Juni 2014 das Konzept zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels zur Zuwanderung verabschiedet. Er hält darin fest, wie er die Höchstzahlen und Kontingente festlegen will, mit denen die Zuwanderung in die Schweiz ab Februar 2017 gesteuert wird.

«Die Höhe der Kontingente bemisst sich nach dem Bedarf», sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga am 20. Juni in Bern. Sie soll jährlich neu festgelegt werden. Der Bundesrat wird sich dabei nicht nur auf Bedarfsmeldungen der Kantone stützen, sondern auch auf die Analysen eines beratenden Gremiums. Auch die Sozialpartner werden einbezogen.

Kontingentiert werden alle Bewilligungsarten ab vier Monaten Dauer. Damit die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts gedeckt werden können, soll das Potenzial der Arbeitskräfte im Inland gefördert und besser ausgeschöpft werden. Dies hält der Bundesrat in seinem Konzept zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen zur Zuwanderung fest. Mit dem Konzept legt der Bundesrat einige Eckwerte für die Gesetzesvorlage fest, die Ende Jahr folgen wird.

Für Grenzgänger wird vorgeschlagen, dass der Bundesrat unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Kantone Höchstzahlen und Kontingente festlegt ("bottom up"). Den Kantonen soll im Rahmen von bunderechtlichen Vorgaben zusätzlich die Kompetenz eingeräumt werden, zum Schutz des regionalen Arbeitsmarktes selber weitergehende Einschränkungen vorzusehen (namentlich Kontrolle des Inländervorrangs und der Lohn- und Arbeitsbedingungen). Verzichtet wird auf die Pflicht zur täglichen statt wöchentlichen Rückkehr der Grenzgänger an den Wohnort im Ausland. Auch von der Wiedereinführung von Grenzzonen wird abgesehen, da die mit den Nachbarstaaten vereinbarten Grenzzonen dem heutigen Mobilitätsverhalten nicht mehr entsprechen.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Medienmitteilung und dem Umsetzungskonzept des Bundesrats.

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