News Schweiz-EU

12.03.2024

Bundesrat verabschiedet endgültiges EU-Verhandlungsmandat

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. März 2024 das endgültige Mandat für die Verhandlung mit der Europäischen Union verabschiedet. Es berücksichtigt die Ergebnisse der Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen (APK) und anderer interessierten Kommissionen des Parlaments, der Kantone sowie die Stellungnahmen der Sozial- und Wirtschaftspartner. Auch die EU gab am 12. März 2024 grünes Licht für Verhandlungen mit der Schweiz. 

Bei den neuen Verhandlungen geht es um ein Vertragswerk, das die künftigen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU regelt. Der Bundesrat veröffentlichte am 15. Dezember 2023 den Entwurf des Verhandlungsmandats, zu welchem sich Parlament, Kantone sowie Sozial- und Wirtschaftspartner äussern konnten (News vom 15. Dezember 2023). Der Bundesrat stellt fest, dass die grosse Mehrheit der befragten Akteure die Aufnahme von Verhandlungen mit der EU auf der Grundlage des Paketansatzes unterstützt. Nach der Analyse der Ergebnisse der Konsultation hat der Bundesrat beschlossen, einen Grossteil der Empfehlungen zu übernehmen und dadurch den Entwurf des Verhandlungsmandats zu präzisieren. 

Bei der Zuwanderung – Stichwort Personenfreizügigkeit – will der Bundesrat das schweizerische Sozialsystem besser schützen. Das Ziel einer arbeitsmarktorientierten Zuwanderung wird verstärkt, ebenso die Formulierung zum Aufenthaltsrecht. Gleichermassen beim Lohnschutz: Der Bundesrat bekräftigt, dass das aktuelle Schutzniveau dauerhaft gewahrt werden soll. Lohn- und Arbeitsbedingungen zu garantieren, bleibt ein Ziel. Bei der Spesenregelung will der Bundesrat das Preisniveau in der Schweiz berücksichtigen. Beim Kautionssystem soll eine Lösung gefunden werden, die in der Wirkung mit der heutigen vergleichbar ist. Sollte die Schweiz dereinst eine punktuelle Entwicklung des EU-Rechts nicht übernehmen, soll es keinen Automatismus geben. Ausgleichsmassnahmen sollen nur nach einer Entscheidung des Schiedsgerichts möglich sein, einschliesslich zur Frage der Verhältnismässigkeit. 

Beim Strom soll die geschützte Grundversorgung als Standard bleiben. Das Recht auf Wahlfreiheit, auch zur Rückkehr in die Grundversorgung, wird bekräftigt. Die wichtigsten bestehenden staatlichen Beihilfen, namentlich im Bereich der Produktion von erneuerbarem Strom, sollen geschützt werden. Die kontrollierte Öffnung des internationalen Schienenverkehrs dürfe die Qualität des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz nicht beeinträchtigen. Die Schweiz soll auf ihrem Territorium weiterhin für die Zuweisung von Zugtrassen zuständig sein. In der Agrarpolitik wird präzisiert, dass die Zolltarife beibehalten werden, einschliesslich der Zollkontingente und ihrer Bewirtschaftungsmethode.

Die EU gab am 12. März 2024 ebenfalls grünes Licht für Verhandlungen mit der Schweiz. Diese beginnen noch im März. 

Definitives Verhandlungsmandat 
Weitere Informationen 

Zurück