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15.12.2023

Bundesrat genehmigt den Entwurf eines Mandats für Verhandlungen mit der EU

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 den Entwurf eines Mandates für Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) verabschiedet. Das Mandat enthält die Leitlinien für die Verhandlungen. Diese sollen beginnen, sobald das Mandat nach Konsultation des Parlaments und der Kantone definitiv verabschiedet worden ist.

Der Entwurf des Verhandlungsmandats basiert auf den Eckwerten, die der Bundesrat am 21. Juni 2023 genehmigt hat, auf den Ergebnissen der Sondierungsgespräche mit der EU und der Arbeit mit den Sozial- und Wirtschaftspartnern in der Schweiz. Er enthält die Leitlinien, an denen sich die Schweizer Delegation in den einzelnen Bereichen des Verhandlungspakets zu orientieren hat.

Der hindernisfreie Zugang zum EU-Binnenmarkt ist das Kernstück des Pakets. Es geht darum, die bestehenden Binnenmarktabkommen zu aktualisieren und neue sektorielle Abkommen in den Bereichen Strom und Lebensmittelsicherheit abzuschliessen. Diese Abkommen ermöglichen der Schweiz einen dauerhaften Zugang zu ihrem grössten Exportmarkt und den Aufbau beziehungsweise die Weiterführung von Kooperationen in Bereichen, die für die Schweiz sehr wichtig sind. Im Paket sind Ausnahmen zum Schutz der wesentlichen Interessen der Schweiz vorgesehen. Institutionelle Fragen werden direkt in den einzelnen Binnenmarktabkommen geregelt. Zudem sollen Regeln über staatliche Beihilfen in das Luft- und das Landverkehrsabkommen sowie in das zukünftige Stromabkommen aufgenommen werden.

Das Paket beinhaltet auch ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich und die systematische Teilnahme an EU-Programmen, insbesondere in den Bereichen Bildung und Forschung, z. B. Horizon Europe und Erasmus+. Schliesslich ist ein regelmässiger Beitrag der Schweiz an die Kohäsion innerhalb der EU Teil des Pakets.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Ergebnisse der Sondierungsarbeiten eine solide und ausgewogene Grundlage für die Aufnahme von Verhandlungen darstellen. So konnten Lösungsmöglichkeiten für mehrere Fragen gefunden werden, die sich bei den Gesprächen über das institutionelle Abkommen im Jahr 2021 als Hürden erwiesen hatten, insbesondere im Bereich der Personenfreizügigkeit. Auch die Frage der staatlichen Beihilfen konnte geklärt werden. Es gibt jedoch noch offene Punkte, die bei den Verhandlungen angesprochen werden müssen. Das Verhandlungsmandat umreisst die Ziele, die sich der Bundesrat gesetzt hat. Nach Abschluss der Verhandlungen wird die Regierung eine sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile vornehmen.

Das EDA wird nun in Zusammenarbeit mit dem EDI, dem EJPD, dem EFD, dem WBF und dem UVEK Konsultationen zu diesem Mandatsentwurf bei den Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments und bei den Kantonen durchführen.  Die Wirtschafts- und Sozialpartner werden ebenfalls zur Stellungnahme eingeladen.

Deblockierung Bildungs- und Forschungsdossier

Mit der Wiederaufnahme der Verhandlungen mit der EU wird als erstes das Bildungs- und Forschungsdossier deblockiert. 2024 sollen Forschende aus der Schweiz wieder an Horizon Europe teilnehmen können, sobald die Verhandlungen zum Paketansatz  und zur Assoziierung an das Horizon-Paket im Laufe des Jahres 2024 aufgenommen werden. Insbesondere können sie ihre Projektideen auch wieder beim prestigeträchtigen Europäischen Forschungsrat (European Research Council, ERC) einreichen. Die EU-Kommission hat die Schweiz zu exploratorischen Gesprächen betreffend der Assoziierung der Schweiz an die EU-Programme in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation (Horizon Europe, Euratom, Digital Europe Programm, ITER und Erasmus+) eingeladen. Mit diesen exploratorischen Gesprächen sollen die Verhandlungen vorbereitet werden. Die Gespräche haben Ende November 2023 in Brüssel begonnen. 

Quelle: Medienmitteilung des BundesratsWebseite des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, Webseite von Economiesuisse

 

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