News Carte Blanche
27.04.2022
«Arbeitsmarkt am Oberrhein – Herausforderungen, Potenziale, Chancen»
Neue Arbeitsmodelle als Chance, Altbewährtes zu überdenken.
Marc Borer, Schweizer Mitarbeiter der INFOBEST PALMRAIN in Village-Neuf
Erfreulich früh im ersten Pandemiejahr 2020 herrschte in Europa Einigkeit, dass die geltenden Regeln zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme die Bekämpfung des Coronavirus nicht behindern sollten. Daraufhin wurde eine flexible Anwendung vereinbart mit dem Ziel, dass die Versicherungsunterstellung sich nicht aufgrund der Pandemiebekämpfungsmassnahmen ändern sollte. Diese Ausnahmevereinbarung wurde seither von Schweizer Seite unter anderem mit Frankreich und Deutschland regelmässig alle drei bis sechs Monate verlängert. Dies wiederum hatte zur Folge, dass Unternehmen, die Grenzgängerinnen und Grenzgänger beschäftigen, dieser Personengruppe im gleichen Ausmass Homeoffice ermöglichen konnten wie den einheimischen Erwerbstätigen. Mit Blick auf die Doppelbesteuerungsabkommen wurden zwischenstaatliche Vereinbarungen mit demselben Ziel getroffen.
Die Ausnahmeregeln im Sozialversicherungsbereich gelten aktuell noch bis Ende Juni 2022. Ob sie nochmals verlängert werden, ist unsicher. Jene im Bereich des Steuerrechts können bereits heute gekündigt werden. Die absehbare Rückkehr zum normalen Recht ist nicht unproblematisch, insbesondere für einen grenzüberschreitend stark vernetzten Arbeitsmarkt wie jenen der Region Basel. Die entsprechenden Regeln erforderten zwar auch vor der Pandemie schon Aufmerksamkeit und gegebenenfalls zusätzlichen administrativen Aufwand. Die starke Verbreitung von Homeoffice während der letzten zwei Jahre hat aber eine völlig neue Ausgangslage geschaffen. Es ist richtig und wichtig, dass auf EU-Ebene aktuell überlegt wird, ob und wie die in ihren Grundzügen rund 50 Jahre alten Regeln an die heutigen Lebensrealitäten angepasst werden sollen. Auch Schweizer Akteure könnten prüfen, in welchem Rahmen dies aus ihrer Sicht Sinn ergibt – im Interesse der Wirtschaft und der Erwerbstätigen.