Interreg

Mittels der Neuen Regionalpolitik (NRP) und dem Engagement der Nordwestschweizer Kantone haben Schweizer Akteure die Möglichkeit, an Interreg-Projekten teilzunehmen. Die Interkantonale Koordinationsstelle bei der Regio Basiliensis (IKRB) fungiert dabei als regionale Koordinationsstelle für Interreg und die NRP.

1990 lancierte die Europäische Union (EU) die Gemeinschaftsinitiative Interreg mit dem Ziel, durch die Intensivierung der Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg die Integration im europäischen Raum und eine ausgewogene Entwicklung zwischen den Regionen zu fördern. Seitdem wurde Interreg laufend weiterentwickelt.

Heute stellt Interreg unter dem Titel «Europäische territoriale Zusammenarbeit (ETZ)» eines der zentralen Instrumente der europäischen Kohäsions- resp. Regionalpolitik dar, mit der wirtschaftliches Wachstum gefördert, Entwicklungsdifferenzen zwischen den Regionen in Europa gemindert sowie der soziale und territoriale Zusammenhalt gestärkt werden sollen. 

In der Förderperiode Interreg VI von 2021-2027 investiert die EU aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) 8.05 Mrd. Euro für die grenzübergreifende Zusammenarbeit in Europa.

Dabei unterstützt die EU die Kooperation in vier Ausrichtungen:

  • Interreg A: grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen benachbarten Grenzregionen (5.8 Mrd. Euro)
  • Interreg B: transnationale Zusammenarbeit zwischen Regionen in grösseren, zusammenhängenden Regionen  (1.5 Mrd. Euro)
  • Interreg C: Interregionale Zusammenarbeit zwischen nicht-benachbarten Regionen bzw. Städten in ganz Europa, auch auf raumplanerisch-statistischer Ebene (0.5 Mrd. Euro)
  • Interreg D: Gebiete in äussersten Randlagen (0.3 Mrd. Euro)

Die grenzübergreifende Kooperation erfolgt auf der Grundlage gemeinsamer Programme der jeweils beteiligten Partnerstaaten. Die in den Programmen festgelegten Themen- und Handlungsfelder werden in Form von Kooperationsprojekten umgesetzt, wobei die EU bis zu 60% der förderfähigen Projektkosten übernimmt.

Die Teilnahme an diesen EU-Förderprogrammen ist durch die Sicherstellung der Finanzierung von Schweizer Projektpartnern durch Schweizer Mittel möglich, da Schweizer Projektpartner nicht durch EU-Gelder gefördert werden können. Wird ein Projekt umgesetzt, erhalten Partner auf deutscher und französischer Seite EU-Fördergelder und die Schweizer Partner eine Bundes- und/oder kantonale Förderung.

Broschüre: Interreg und die Schweiz
Clip: Was ist Interreg? Wie grenzübergreifende Zusammenarbeit gelingt 

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Andreas Doppler
Leiter Förderprogramme

Leonie Wallisch 
Projektmitarbeiterin 
Förderprogramme
leonie.wallisch@regbas.ch