Interreg A Oberrhein

Die Interreg-Programme sind seit 1990 ein Förderinstrument der Europäischen Union zur Realisierung grenzüberschreitender Projekte. Ziel ist es dabei, die negativen Auswirkungen von Grenzen – als administrative, juristische und physische Hürden – zu vermindern, Probleme gemeinsam anzugehen und vorhandenes Potenzial zu erschliessen.  

Interreg Aktuell

7. Dezember 2023

Bund und Kantone sprechen 1.3 Mio. Franken für grenzüberschreitende Projekte

In seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 in Strasbourg genehmigte der trinationale Begleitausschuss des EU-Förderprogramms Interreg Oberrhein insgesamt elf neue Projekte, sieben davon mit Projektpartnern aus der Schweiz. Die fünf Nordwestschweizer Kantone sowie der Bund über die Neue Regionalpolitik kofinanzieren die Vorhaben in den Bereichen Wissens- und Technologietransfer, Verkehr und Landwirtschaft.

Weitere Informationen

Das Programm

An den Grenzen Deutschlands, Frankreichs und der Schweiz vereint der Oberrhein vier Regionen – Südpfalz, Baden, Elsass und Nordwestschweiz – die historisch, kulturell und wirtschaftlich einen bedeutenden Platz in Europa einnehmen. Mit 6.3 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern, zahlreichen kulturellen und touristischen Anziehungspunkten sowie einer Wirtschaftskraft von fast 300 Mrd. Euro pro Jahr verfügt der Oberrhein in verschiedener Hinsicht über ein grosses und wertvolles Potenzial.

Die sechste Förderperiode von Interreg unterstützt den Weg zu einem grüneren, vernetzteren, sozialeren, intelligenteren und bürgernahen Europa. Die Programmstrategie von Interreg Oberrhein stellt die Grundlage für die Programmumsetzung dar. Die deutschen, französischen und schweizerischen Programmpartner legen darin die Prioritäten und Ziele des Programms fest. Das Dokument enthält Informationen zu den einzelnen Förderzielen sowie zu den Massnahmenarten, Zielsetzungen und zur Mittelverwendung. 

Grenzüberschreitende Projekte, die zur Erreichung der folgenden Ziele beitragen, können in die Förderung aufgenommen werden: 

Priorität A
 
Eine ökologisch nachhaltige grenzüberschreitende Region: Anpassung an den Klimawandel, Energiewende und ökologischen Wandel am Oberrhein fördern 
Priorität B
 
Eine besser vernetzte grenzüberschreitende Region: Mobilität am Oberrhein weiterentwickeln und ausbauen
Priorität C
 
Eine sozialere grenzüberschreitende Region: Regionale Integration bei Beschäftigung, Bildung, Ausbildung und Gesundheit fördern
Priorität D
 
Eine intelligentere grenzüberschreitende Region: Innovation und Unternehmen unterstützen
Priorität E
 
Eine bürgernahe grenzüberschreitende Region: Kooperation von Verwaltungen und Menschen ausbauen, Hindernisse abbauen und den Alltag erleichtern


Programmstrategie Interreg VI Oberrhein
Q&A: Interreg VI Oberrhein
Prioritäten und spezifische Ziele Interreg VI Oberrhein


Kurzformular

Projektideen können via Kurzformular beim Interreg-Sekretariat in Strasbourg eingegeben werden. Für die Frist bei der Einreichung des Formulars sind die laufenden thematischen Projektaufrufe zu beachten. Das Interreg-Sekretariat prüft die Förderfähigkeit und gibt eine umfassende Rückmeldung. Gegebenenfalls kann die Projektgruppe in einem nächsten Schritt dann den Vollantrag ausarbeiten. 

Weitere Informationen

Für Fragen zum Programm, zu den Förderkriterien oder wenn Sie mithilfe einer Interreg-Finanzierung eine Projektidee realisieren möchten, steht Ihnen das zweisprachige Interreg-Sekretariat in Strasbourg oder Ihre Ansprechpersonen bei der Interkantonalen Koordinationsstelle bei der Regio Basiliensis zur Verfügung.

Kontakt Programmsekretariat 

Gemeinsames Sekretariat Interreg Oberrhein
Région Grand Est, Strasbourg, Frankreich
Tel. +33 (0)388 15 69 20
info.interreg@grandest.fr
Webseite 

Schweizer Engagement

Auf Schweizer Seite beteiligt sich die Nordwestschweiz am Interreg-Programm. Für die Schweizer Projektpartner werden kantonale Mittel und Fördermittel des Bundes im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) zur Verfügung gestellt. Da für Schweizer Projektpartner andere Bestimmungen gelten als für die deutschen und französischen Partner, hat die IKRB als regionale Interreg-Koordinationsstelle einen Leitfaden für Projektpartner aus der Schweiz erstellt. 

Broschüre: Interreg und die Schweiz
Leitaden für Schweizer Projektpartner
Flyer Interreg VI Oberrhein und die Beteiligung der Nordwestschweiz
Nordwestschweizer Projektdatenbank zu Interreg Oberrhein
Erklärvideo: Interreg Oberrhein und die Nordwestschweiz

Neue Regionalpolitik (NRP) des Bundes

Die NRP hat die Stärkung von Unternehmertum, Wertschöpfung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit unter anderem in den Grenzregionen zum Ziel, um so einen Beitrag zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in den geförderten Gebieten zu leisten und die räumlichen Disparitäten abzubauen. Für die Umsetzung der NRP sind die Kantone verantwortlich.

Die Interreg-Projekte werden in der Schweiz auf Grundlage von regionalspezifischen NRP-Zielen beurteilt und entsprechend finanziert. Dies bedeutet, dass eine Bundesförderung nur dann zugesprochen werden kann, wenn die Projekte zum einen die Rahmenbedingungen des entsprechenden Interreg-Programms erfüllen und gleichzeitig auf die regionalpolitischen Ziele des Bundes hinsteuern. Für die Nordwestschweiz wurden im Rahmen einer mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) abgeschlossenen Vereinbarung folgende fünf, auf den Vorgaben der Programmstrategie von Interreg VI Oberrhein und der NRP basierenden Förderziele definiert:

  1. Die Klimabilanz in allen Wirtschaftssektoren durch die Unterstützung innovativer Wirtschaftsmodelle wie der Kreislaufwirtschaft und der Green Economy verbessern.
  2. Eine auf die Bedürfnisse der Wirtschaft ausgerichtete, intelligente und intermodale Mobilität weiterentwickeln, um regionalwirtschaftliche Potenziale zu steigern und auszuschöpfen.
  3. Das Fachkräfteangebot verbessern und die regionale Wertschöpfung in den Bereichen Kultur und Tourismus stärken.
  4. Die Forschungs- und Innovationskapazitäten für wettbewerbsfähigere Unternehmen ausbauen und fortschrittliche Technologien entwickeln, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern.
  5. Die Zusammenarbeit zwischen Verwaltungen und der Zivilgesellschaft zur Verbesserung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit nutzen. 

Dafür stellte die Eidgenossenschaft im Rahmen des Oberrheinprogramms bis 2027 8.2 Mio. Franken zur Verfügung. NRP-Mittel werden nur an Projekte vergeben, welche zu einem dieser Ziele beisteuern und somit zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung beitragen. Die Kantone haben weiterhin die Möglichkeit, sich ausserhalb der NRP an Interreg zu beteiligen. In diesem Fall können auch Kooperationsprojekte, die nicht zu den NRP-Zielen beitragen, in den Genuss einer kantonalen Förderhilfe kommen. Die fünf beteiligten Kantone stellen für die Projektfinanzierung Finanzmittel von bis zu 8.2 Mio. Franken zur Verfügung.

Regiosuisse zur NRP
Übersicht über weitere Finanzhilfen für Regionalentwicklungsprojekte
Weitere Informationen zu Finanzhilfen von Stiftung Schweiz

Aufgaben der Interkantonalen Koordinationsstelle bei der Regio Basiliensis

Die Koordinationsstelle bei der Regio Basiliensis (IKRB) fungiert im Auftrag der Nordwestschweizer Kantone als regionale Koordinationsstelle für Interreg und die NRP. Damit ist eine Vielzahl von Aufgaben verbunden:

  • Information und Beratung der (Schweizer) Projektverantwortlichen
  • Abwicklung und Koordination des Operationellen Programms Interreg VI Oberrhein für die Nordwestschweiz
  • Projektbegleitung
  • Vertretung der Nordwestschweizer Kantone gegenüber den französischen und deutschen Partnern des Programms Interreg Oberrhein
  • Einsitznahme in den Gremien des Programms Interreg Oberrhein und in  der Fachstellenkonferenz NRP
  • Teilnahme am Netzwerk der schweizerischen nationalen und regionalen Interreg-Koordinationsstellen
  • Prüfung der Anträge auf Bundesförderung
  • Koordination der kantonalen Förderung
  • Verwaltung der Bundesgelder
  • Berichterstattung gegenüber den Nordwestschweizer Kantonen und dem Bund
  • Öffentlichkeitsarbeit

Allgemeine Informationen zu Interreg, ein bedeutendes Instrument der EU-Kohäsionspolitik

1990 lancierte die Europäische Union (EU) die Gemeinschaftsinitiative Interreg mit dem Ziel, durch die Intensivierung der Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg die Integration im europäischen Raum und eine ausgewogene Entwicklung zwischen den Regionen zu fördern. Seitdem wurde Interreg laufend weiterentwickelt. Heute stellt Interreg unter dem Titel «Europäische territoriale Zusammenarbeit (ETZ)» eines der zentralen Instrumente der europäischen Kohäsions- resp. Regionalpolitik dar, mit der wirtschaftliches Wachstum gefördert, Entwicklungsdifferenzen zwischen den Regionen in Europa gemindert sowie der soziale und territoriale Zusammenhalt gestärkt werden sollen. 

In der Förderperiode Interreg VI von 2021-2027 investiert die EU aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) 8.05 Mrd. Euro für die grenzübergreifende Zusammenarbeit in Europa.

Dabei unterstützt die EU die Kooperation in vier Ausrichtungen:

  • Interreg A: grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen benachbarten Grenzregionen (5.8 Mrd. Euro)
  • Interreg B: transnationale Zusammenarbeit zwischen Regionen in grösseren, zusammenhängenden Regionen (1.5 Mrd. Euro)
  • Interreg C: Interregionale Zusammenarbeit zwischen nicht-benachbarten Regionen bzw. Städten in ganz Europa, auch auf raumplanerisch-statistischer Ebene (0.5 Mrd. Euro)
  • Interreg D: Gebiete in äussersten Randlagen (0.3 Mrd. Euro)

Die grenzübergreifende Kooperation erfolgt auf der Grundlage gemeinsamer Programme der jeweils beteiligten Partnerstaaten. Die in den Programmen festgelegten Themen- und Handlungsfelder werden in Form von Kooperationsprojekten umgesetzt, wobei die EU bis zu 60% der förderfähigen Projektkosten übernimmt.

Die Teilnahme an diesen EU-Förderprogrammen ist durch die Sicherstellung der Finanzierung von Schweizer Projektpartnern durch Schweizer Mittel möglich, da Schweizer Projektpartner nicht durch EU-Gelder gefördert werden können. Wird ein Projekt umgesetzt, erhalten Partner auf deutscher und französischer Seite EU-Fördergelder und die Schweizer Partner eine Bundes- und/oder kantonale Förderung.

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Links

Kontakte für Schweizer Projektinteressierte bei der IKRB 


 
Andreas Doppler
Leiter Förderprogramme
andreas.doppler@regbas.ch
+41 61 915 15 15

 

Leonie Wallisch 
Projektmitarbeiterin Förderprogramme
leonie.wallisch@regbas.ch 
+41 61 915 15 15