News Schweiz-EU

02.09.2021

Vorstoss von Ständerätin Maya Graf zum Rahmenabkommen und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Maya Graf, Ständerätin des Kantons Basel-Landschaft, reichte im Parlament eine Interpellation zum Abbruch der Verhandlungen zum Rahmenabkommens Schweiz-EU (InstA) durch den Bundesrat ein. Sie fragt, welche Folgen dieser Abbruch für die Nordwestschweiz und deren grenzüberschreitende Zusammenarbeit hat. 

Seit 2002 entwickelt sich der Bilaterale Weg der Schweiz mit der EU erfolgreich. Er trägt entscheidend zum Wohlstand und zur wirtschaftlichen Prosperität der Schweiz bei. Dies gilt ganz besonders für die export- und innovationsstarke Nordwestschweiz im Dreiland Schweiz – Frankreich – Deutschland, für welche die grenzüberschreitenden Beziehungen, die Mitarbeit in verschiedenen grenzüberschreitenden Gremien und der bilaterale Austausch täglich von Bedeutung sind. Aufgrund des Beschlusses des Bundesrates vom 26. Mai 2021, kein institutionelles Abkommen Schweiz-EU abzuschliessen, stellt die baselländliche Ständerätin Maya Graf folgende Fragen an den Bundesrat: 

  1. Wie und in welchem Rahmen wird der Bundesrat die Grenzkantone, welche besonders vom Abbruch der Verhandlungen des Rahmenabkommens CH-EU betroffen sind, zeitnah über die Auswirkungen informieren? Und ist der Bundesrat bereit, nach 1994 (BBI 1994 II 620) wieder einen neuen Bericht über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit konkreten Massnahmen vorzulegen?
  2. Welche konkreten, kurz- und mittelfristigen Folgen des Scheiterns der Verhandlungen sieht der Bundesrat für die in allen Bereichen erfolgreich vernetzten Grenzregionen der Schweiz, die von zwei Dritteln der Kantone und insbesondere auch von den Nordwestschweizer Kantonen gebildet werden, und wie gedenkt er diese zu aufzufangen resp. zu vermeiden?
  3. Welche konkreten nächsten Schritte plant der Bundesrat, damit sowohl der Ist-Zustand, als auch der Ausbau des Markzugangs zum europäischen Binnenmarkt gesichert werden kann? Auf welcher Terminschiene plant er diese Schritte und wie werden die betroffenen Regionen einbezogen?
  4. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die jeweilige anstehende Aktualisierung des MRA für alle 20 betroffenen Branchen, insbesondere die Medizinaltechnik, Medizinprodukte, etc. gewährleistet bleibt?
  5. Die voll assoziierte Teilnahme am Horizon-Programm (2021-27) der EU ist insbesondere für den Bildungs-, Forschungs- und lnnovationsstandort Nordwestschweiz zentral. Auf die Frage 21.7400 Brenzikofer hält der Bundesrat fest, dass er die Konsequenzen nicht abschätzen kann, solange die Position der EU nicht definitiv bekannt sei. Was bedeutet das konkret, zeitlich und welche Schritte unternimmt der Bundesrat, um das Assoziierungsabkommen erfolgreich abzuschliessen?

Zur Interpellation

Am 1. September 2021 hat der Bundesrat die Interpellation nun beantwortet. Der Bundesrat anerkennt die zentrale Bedeutung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und des EU-Binnenmarktes für die Schweiz, gibt aber keine befriedigenden Antworten auf die Fragen von Ständerätin Maya Graf. Diese betont: «Die Antwort des Bundesrates enttäuscht. Sie zeigt, dass er keine Strategie für die Grenzregionen und spezifisch für den trinationalen Lebens- und Wirtschaftsraum Nordwestschweiz hat. Für unsere Region sind die alltäglichen Beziehungen zu den EU-Nachbarstaaten unersetzlich.»

Antwort des Bundesrates

Zurück