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28.09.2021

Vorstoss von Ständerätin Eva Herzog zur Garantie des Grenzverkehrs auch in Pandemiezeiten

Eva Herzog, Ständerätin des Kantons Basel-Stadt, reichte eine Motion zur Sicherung des Grenzverkehrs in Pandemiezeiten ein und fordert eine Ergänzung des Epidemiengesetzes. Der Ständerat hat die Motion trotz ablehnender Haltung des Bundesrats mit 29 zu 7 Stimmen angenommen. Die Motion wurde an den Nationalrat weitergegeben. 

Ständerätin Eva Herzog fordert mit ihrer Motion, dass das Epidemiengesetz (Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen 818.101) so zu ergänzen ist, dass der Bundesrat bei Grenzschliessungen die notwendigen Massnahmen ergreifen kann, damit die Reisefreiheit und Mobilität der Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie der Einwohnerinnen und Einwohner, die eine besondere persönliche, familiäre oder berufliche Bindung zum Grenzgebiet haben, bestmöglich gewährleistet bleiben.

Aus ihrer Sicht macht das Virus nicht Halt an den Landes- oder Kantonsgrenzen. Die wirtschaftliche und gesellschaftliche Verflochtenheit der Grenzregionen mit den angrenzenden Nachbarstaaten rückte in der aktuellen Krise ins Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit. 340’000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger überqueren täglich die Schweizer Grenzen, allein in der Genferseeregion sind es über 130’000 und je rund 70’000 in der Region Basel und im Tessin. Auf ihre Arbeit sind insbesondere Spitäler, Restaurants, Detailhandel und Industrie dringend angewiesen. 

Auf Antrag von Ständerat Carlo Sommaruga wurde eine Bestimmung ins Covid-19-Gesetz aufgenommen, welche diesen Grenzverkehr auch in Krisenzeiten garantieren will. Dieses Gesetz ist befristet bis Ende 2021. Da das Problem aber weiter bestehen wird, soll eine entsprechende Bestimmung ins Epidemiengesetz aufgenommen werden.

Der Bundesrat hat eine Ablehnung der Motion empfohlen. In seiner Stellungnahme vom 1. September 2021 unterstreicht er zwar die grosse Bedeutung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger für die Schweiz und der offenen Grenzen für die Bürgerinnen und Bürger der Grenzregion, lehnt aber eine Aufnahme einer expliziten Regelung ins Epidemiengesetz ab. Eine solche würde den Handlungsspielraum des Gesetzes unnötig einschränken. Es sei nicht auszuschliessen, dass zukünftige Pandemien noch strengere Massnahmen nötig machen könnten. Der Ständerat wollte dieser Argumentation mehrheitlich nicht folgen. Am 20. September 2021 wurde die Motion mit 29 zu 7 Stimmen angenommen. In der Folge wird sich nun der zweitbehandelnde Rat – der Nationalrat – mit der Motion beschäftigen.  

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