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04.12.2015

Steuerung der Zuwanderung: Bundesrat entscheidet sich für Schutzklausel

Der Bundesrat hat unter Berücksichtigung der Vernehmlassungsergebnisse zur Regelung der Zuwanderung verschiedene Vorentscheide gefällt.

Er will mittels einer Schutzklausel die Zuwanderung von Personen, die unter das Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union (EU) fallen, steuern. Dabei strebt er eine einvernehmliche Lösung mit der EU an. Für den Fall, dass mit der EU nicht rechtzeitig eine Einigung erzielt werden kann, hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, parallel dazu eine Botschaft mit einer einseitigen Schutzklausel auszuarbeiten. Diese Botschaft soll bis Anfang März 2016 vorliegen. Massnahmen zur Ausschöpfung des Inlandpotentials sowie zur Bekämpfung der Missbräuche auf dem Arbeitsmarkt werden am 18. Dezember 2015 im Bundesrat behandelt.

Eine Schutzklausel kann sinnvoll sein, wenn sie das Dilemma zwischen der Verfassungsbestimmung zur Beschränkung der Masseneinwanderung und den Verträgen mit der EU auflösen kann. Die Personenfreizügigkeit ist elementarer Bestandteil der bilateralen Verträge. An diesen wiederum hängt der Marktzugang für Schweizer Unternehmen. Und der ist für unseren Wohlstand und den erfolgreichen Wirtschaftsstandort verantwortlich. Allerdings weiss niemand, wie die EU reagiert, falls wir die Personenfreizügigkeit einseitig einschränken.

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