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06.07.2026
Stärkere Verankerung der Landessprachen in der Schule: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung
Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 die Vernehmlassung zur Änderung des Sprachengesetzes eröffnet. Mit den Gesetzesänderungen will der Bundesrat den Zusammenhalt und die Sprachenvielfalt in der Schweiz stärken.
Die Verständigung in den Landessprachen ist entscheidend für den Zusammenhalt der Schweiz über die Sprachengrenzen hinweg. Der Bundesrat misst der Stellung der Landessprachen im obligatorischen Unterricht deshalb nationale Bedeutung zu, was sich auch in der gemeinsamen Aufgabe des Erhalts und der Förderung der Landessprachen von Bund und Kantonen spiegelt. Der Bund hat die Verantwortung den Zusammenhalt der Sprachregionen zu fördern, die Kantone ihrerseits das Schulwesen zu harmonisieren.
Die Entwicklungen in einigen Kantonen, die die Aufhebung des Unterrichts einer Landessprache als Fremdsprache in der Primarschule anstreben, widersprechen der Sprachenstrategie der Kantone von 2004, die seit 2009 Teil der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) ist. Der Bundesrat reagiert auf diese Entwicklungen und möchte den Unterricht einer Zweiten Landessprache im Sprachengesetz absichern. Diese Anpassungen würden nur angestrebt werden, sollten sich die Kantone von der Sprachenstrategie verabschieden. Nur dann wird der Bundesrat eine Änderung des Sprachengesetzes im Parlament beantragen.
Dafür schlägt der Bundesrat zwei Varianten vor:
- Die geltende HarmoS-Lösung wird im Sprachengesetz festgeschrieben: Erlernen von zwei Fremdsprachen im Verlauf der Primarschulstufe; eine Landessprache und Englisch;
- Eine Minimalvorgabe mit grösserem Spielraum für die Kantone wird im Sprachengesetz festgeschrieben: Der Unterricht einer zweiten Landessprache beginnt in der Primarschulstufe und dauert bis zum Ende der Sekundarstufe I.
Diese Vorschläge hat der Bundesrat nun in die Vernehmlassung geschickt.
