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08.11.2023

Schweiz-EU: Bundesrat beschliesst Erarbeitung des Verhandlungsmandats

Am 8. November 2023 hat der Bundesrat in seiner Sitzung die Ergebnisse der internen Arbeiten und der Sondierungsgespräche mit der Europäischen Union geprüft. Auf Basis dieser Erkenntnisse hat er beschlossen, ein Verhandlungsmandat zu entwickeln. Die Annahme dieses Mandats und der Beginn der Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte (APK) und der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) werden vor Jahresende erfolgen.

Seit April 2022 sondieren die Schweiz und die EU zur Weiterentwicklung der bilateralen Verträge auf der Basis des sogenannten Paketansatzes. Hierzu gehören neue Abkommen in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit, die Teilnahme an EU-Programmen wie Horizon Europe, die Wiederaufnahme des Regulierungsdialogs im Finanzsektor sowie die Einführung eines strukturierten politischen Dialogs.

Der Paketansatz beinhaltet auch institutionelle Lösungen in den bestehenden Marktzugangsabkommen, einschliesslich des Personenfreizügigkeitsabkommens, um deren langfristige Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Des Weiteren umfasst er Regelungen für staatliche Beihilfen in den Bereichen Luft- und Landverkehr sowie Strom, sowie einen regelmässigen Beitrag der Schweiz zur Kohäsion innerhalb der EU.

Die letzten Sondierungsgespräche zwischen der Schweiz und der EU fanden am 27. Oktober 2023 statt, der Bundesrat hat die Ergebnisse anhand der im Februar 2022 festgelegten Ziele und der im Juni 2023 verabschiedeten Verhandlungsparameter geprüft. Aus Sicht des Bundesrates sind die Sondierungsgespräche abgeschlossen.

Parallel zu den Verhandlungen mit der EU setzte der Bundesrat in den letzten Monaten die Gespräche mit den Kantonen, den Sozialpartnern und der Wirtschaft fort, insbesondere in Bezug auf die Personenfreizügigkeit, den Schutz der Löhne von entsandten Arbeitnehmern und staatliche Beihilfen.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Ergebnisse der Sondierungsgespräche mit der EU und die Fortschritte bei den internen Arbeiten es ermöglichen, einen Entwurf für ein Verhandlungsmandat zu erstellen. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wurde beauftragt, diese Arbeit mit Unterstützung der relevanten Departemente durchzuführen. Die Europäische Kommission wurde über diese Entscheidung informiert.

Zusätzlich hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EDA und dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die technischen Gespräche über interne Massnahmen im Zusammenhang mit dem Schutz der Löhne von entsandten Arbeitnehmern in der Schweiz mit den Sozialpartnern und den Kantonen fortzusetzen.

Der Bundesrat wird vor Jahresende über die Annahme des Verhandlungsmandats und die Konsultation der APK und der KdK entscheiden. Dabei werden das Parlament, die Kantone, die Sozialpartner, die Wirtschaft und andere relevante Akteure weiterhin aktiv in die nächsten Schritte des Prozesses einbezogen.

 

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