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12.02.2024

Schengen: Rat und Europäisches Parlament vereinbaren Aktualisierung des Grenzkodex

Der belgische Ratsvorsitz und die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments haben eine vorläufige Einigung über die Änderung der EU-Vorschriften für die Regelung der Aussen- und Binnengrenzen des Schengen-Raums erzielt. Mit der Aktualisierung des Grenzkodex werden insbesondere die Vorschriften im Zusammenhang mit der Wiedereinführung von Grenzkontrollen präzisiert. 

Die EU-Mitgliedstaaten dürfen künftig für bis zu drei Jahre Grenzkontrollen verhängen, müssen dies aber besser begründen als bisher. Das ist der Kern einer Revision des Schengener Grenzkodex, auf den sich Rat und das Europäische Parlament verständigt haben. Grenzkontrollen an der Binnengrenze bleiben das letzte Mittel für den Fall, dass «die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit in einem Mitgliedstaat ernsthaft bedroht» ist. Wenn diese Bedrohung «nicht vorhersehbar» ist, können sie sofort für einen Monat verhängt werden, mit Verlängerungen für insgesamt maximal drei Monate. Im bisherigen Grenzkodex sind es sechs Monate. In diesem Fall müssen die Mitgliedstaaten, Kommission und Parlament lediglich unterrichtet werden.

Dagegen müssen «vorhersehbare» Bedrohungen im Voraus mitgeteilt werden. In diesem Fall dürfen die Grenzen bis zu sechs Monate kontrolliert werden, mit Verlängerungen für maximal zwei Jahre. Das entspricht der bisherigen Höchstdauer, allerdings ist unter «besonders aussergewöhnlichen Umständen» ein weiteres Jahr möglich, also insgesamt drei Jahre.

Gemäss dem neuen Schengener Grenzkodex kann der Rat einen Beschluss über befristete Reisebeschränkungen an der Aussengrenze erlassen, wenn eine schwere Krisensituation im Bereich der öffentlichen Gesundheit vorliegt. Während der Coronapandemie konnte die EU nur nicht verbindliche Empfehlungen an die Mitgliedstaaten erteilen. Der jeweilige Beschluss kann auch gesundheitsbezogene Reisebeschränkungen wie Tests, Quarantäne und Selbstisolierung umfassen.

Die vereinbarten Änderungen müssen noch vom EU-Rat und EU-Parlament angenommen werden.

Weitere Informationen

Quelle: Medienmitteilung des Europäischen Rats vom 6. Februar 2024 

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