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05.07.2023

Personenfreizügigkeit stärkt den Schweizer Arbeitsmarkt und zieht ausländische Fachkräfte an

In einer aktuellen Medienmitteilung betont das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), dass die Personenfreizügigkeit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Schweizer Arbeitsmarkts leistet und ausländische Fachkräfte anzieht. Die Zuwanderung aus der EU hat in den letzten zwanzig Jahren nicht nur den Bedarf an Arbeitskräften gedeckt, sondern auch zur Qualifizierung der einheimischen Bevölkerung beigetragen.

Gemäss dem 19. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU hat sich der Arbeitsmarkt in der Schweiz tiefgreifend gewandelt, wobei sich die Beschäftigung verstärkt auf wertschöpfungsintensive Tätigkeiten mit höheren Qualifikationsanforderungen konzentrierte. Die einheimische Bevölkerung konnte von diesen Veränderungen profitieren und zahlreiche berufliche Aufstiegschancen nutzen. Gleichzeitig ermöglichte die Personenfreizügigkeit den Schweizer Unternehmen einen einfacheren Zugang zu qualifizierten Fachkräften aus dem EU-Raum, sei es für hochqualifizierte Spezialistinnen und Spezialisten oder für Berufe auf mittlerer bis niedriger Qualifikationsstufe, in denen das inländische Arbeitsangebot knapper wurde.

Die Personenfreizügigkeit hat auch dazu beigetragen, den demografischen Herausforderungen entgegenzuwirken. Der «verjüngende» Effekt der Zuwanderung hat den Auswirkungen der Alterung der einheimischen Bevölkerung entgegengewirkt, wodurch die Schweiz im Vergleich zu anderen europäischen Ländern besser aufgestellt ist.

Für die Zukunft wird erwartet, dass die Zuwanderung eine noch grössere Rolle spielen wird, da bereits heute mehr Personen das Rentenalter erreichen als junge Arbeitskräfte nachrücken. Mit dem Ausscheiden der geburtenstarken Jahrgänge aus dem Arbeitsmarkt wird sich die demografische Lücke in den kommenden Jahren weiter vergrössern.

Trotz der wachsenden internationalen Konkurrenz um Fachkräfte bleibt die Schweiz weiterhin attraktiv für ausländische Arbeitskräfte. Im Jahr 2022 verzeichnete die Nettozuwanderung im Rahmen der Personenfreizügigkeit sowie die Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger einen deutlichen Anstieg, was auf eine hohe Nachfrage nach Arbeitskräften bei gleichzeitig niedriger Arbeitslosigkeit zurückzuführen ist. Diese positive Dynamik setzte sich auch im ersten Halbjahr 2023 fort.

Im Rahmen der Personenfreizügigkeit zugewanderte Personen sind einem leicht erhöhten Arbeitslosigkeitsrisiko ausgesetzt, insbesondere wenn sie in saisonalen oder instabilen Beschäftigungsverhältnissen tätig sind. Dennoch ist das Ausmass der Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen durch Personen mit Freizügigkeitsstatus in den letzten Jahren sehr gering gewesen, sogar geringer als bei Schweizer Bürgerinnen und Bürgern. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass Freizügigkeitszugewanderte aufgrund prekärer Beschäftigungsverhältnisse häufiger auf Sozialhilfe angewiesen sind als Einheimische.

Die Schweiz setzt weiterhin auf die Personenfreizügigkeit, um den Arbeitsmarkt zu stärken und das Potenzial der Zuwanderung zur Bewältigung des demografischen Wandels zu nutzen.

19. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz - EU

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