News Gesundheit, Soziales

21.09.2016

Nationalrat bringt Krankenversicherungsgesetz unter Dach und Fach.

Vorteile auch für Grenzgängerinnen und Grenzgänger

Versicherten steht künftig bei ambulanten Behandlungen freie Arztwahl zu, ohne dass sie dadurch finanziell benachteiligt werden. Dies hat der Nationalrat im Rahmen einer Revision des Krankenversicherungsgesetz beschlossen. Gleichzeitig wird mit der Revision die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitswesen verbessert. Heute kann die Grundversicherung die Kosten von medizinischen Behandlungen im grenznahen Ausland nur im Rahmen von befristeten Pilotprojekten übernehmen. Zurzeit bestehen solche Projekte im Raum Basel/Lörrach und St. Gallen/Liechtenstein. Mit dem neuen Gesetz werden die Grundlagen für die Weiterführung der Projekte gelegt. Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie Rentner und ihre Familienangehörigen können zudem neu bei einer stationären Behandlung in der Schweiz unter den Listenspitälern frei wählen. Dabei soll aber höchstens der Tarif jenes Kantons übernommen werden, zu dem sie einen Anknüpfungspunkt haben.

Weitere Informationen

Zurück