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02.11.2026

Klimaresilienz: EU will Europa besser schützen

Die Europäische Kommission hat einen «EU-Rahmen für Klimaresilienz» vorgestellt. Anlass sind nach Angaben der Kommission die Extremwetterereignisse des Sommers 2026 mit Hitze, Waldbränden und historischem Niedrigwasser. Die Kommission beziffert die Schäden durch Extremwetter auf rund 50 Milliarden Euro pro Jahr und den jährlichen Investitionsbedarf für Klimaresilienz auf rund 70 Milliarden Euro. Klimaresilienz soll künftig in allen wichtigen Politikbereichen von Anfang an mitgedacht werden.

Die Europäische Kommission hat am 27. Oktober 2026 einen EU-Rahmen für Klimaresilienz vorgestellt, um Europas Fähigkeit zur Vorhersage, Vorbereitung und Bewältigung von Klimarisiken zu stärken. Die Rahmenmitteilung schlägt einen systemischen Wandel vor: Klimaresilienz soll in allen wichtigen Politikbereichen – sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene – verankert werden. Geplant ist die Unterstützung lokaler und regionaler Behörden bei der Anpassung durch Pilotprojekte und Beratungsdienste.

Der EU-Rahmen für Klimaresilienz besteht aus einer Mitteilung («A Resilient Europe for a Changing Climate») und dem Vorschlag für eine Verordnung zur Stärkung der Klimaresilienz (Europäisches Klimaresilienzgesetz, European Climate Resilience Law). Der Vorschlag sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat bis zum 31. Dezember 2030 einen einzigen nationalen Strategieplan zur Klimaresilienz erstellt, der die bisherigen Planungsinstrumente bündelt. Auf EU-Ebene ist bis zum 30. September 2028 ein EU-Strategieplan vorgesehen.

Die Mitgliedstaaten sollen ihre Behörden ausserdem dazu anhalten, Klimarisikobewertungen insbesondere bei der Haushaltsplanung, Raumplanung und bei Umweltprüfungen zu berücksichtigen. Die Strategiepläne müssen unter anderem Raumplanung, Gebäude, Wassersicherheit und öffentliche Gesundheit abdecken und Massnahmen, Zuständigkeiten, Zeitpläne, Investitionsbedarf und Finanzierungsquellen festlegen. Zudem fördert der Vorschlag ein koordiniertes Vorgehen bei gemeinsamen Abhängigkeiten und systemischen Risiken. Die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern der EU ist dabei ausdrücklich vorgesehen.

Der Vorschlag wird nun im Europäischen Parlament und im Rat beraten. Nach ihrem Inkrafttreten würde die Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten. 

 

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