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11.02.2019

Interreg V Oberrhein: Projektaufruf zum grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt

In Anbetracht der noch vorhandenen umfangreichen Fördermittel für das spezifische Ziel 10 des Programms Interreg V Oberrhein, hat der Begleitausschuss einen Aufruf zur Interessensbekundung beschlossen, um möglichst umfassende Kenntnis der vorhandenen Projektideen zu erhalten. 

Beim spezifischen Ziel 10 «Zunahme der grenzüberschreitenden Beschäftigung am Oberrheinraum» wurden erst dreizehn Projekte in die Förderung aufgenommen. Weitere 6.3 Mio. Euro an EU-Fördermitteln stehen dem Programm noch zur Verfügung.

Die fortlaufende Projektauswahl innerhalb des spezifischen Ziels 10 ist weiterhin möglich. Die eigentliche Aufnahme von Projekten in diesem Ziel in die Förderung ist allerdings erst wieder für den Dezember 2019 vorgesehen. Aus diesem Grund müssen sich sämtliche neuen Projektideen am vorliegenden Aufruf zur Interessenbekundung beteiligen. Die Frist zur Einreichung des Formulars zur Interessensbekundung ist der Montag, 15. April 2019 in elektronischer Fassung, unter folgender E-Mail-Adresse: interessenbekundung@grandest.fr. Projektideen können beim Interreg-Sekretariat eingereicht werden und werden gegebenenfalls von den Programmgremien geprüft.

Aufruf zur Interessensbekundung für das spezifische Ziel 10 

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