News Schweiz-EU

21.04.2021

Institutionelles Rahmenabkommen Schweiz-EU

Damit die Schweiz und die Europäische Union den bilateralen Weg weiterentwickeln und die Schweiz somit am EU-Binnenmarkt teilnehmen kann, setzt die EU ein Abkommen voraus, welches institutionelle Fragen für Marktzugangsabkommen klärt. 

Ursprünglich war der Abschluss eines institutionellen Abkommens mit der EU eine Idee der Schweiz. Bereits vor 19 Jahren tauchte die Idee in einem Bericht der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates auf. 2005 bittet dann der Ständerat Philipp Stähelin (CVP, Thurgau) den Bundesrat um einen Bericht über den Stellenwert eines Rahmenvertrages zwischen der Schweiz und der EU. 2008 beschliesst das Parlament sogar gegen den Willen des Bundesrates im Rahmen der Legislaturplanung die Forderung nach Verhandlungen mit der EU über ein Rahmenabkommen zu integrieren. Die EU griff den Gedanken der Schweiz erst später auf. Seit 2008 mehren sich auf EU-Seite die Klagen über Probleme bei den Bilateralen und das Fehlen eines institutionellen Rahmens. Bemängelt wird, dass die Anpassung des Schweizer Rechts an das sich weiterentwickelnde Binnenmarktrecht der EU nur schleppend oder gar nicht vorankommt und dies zu Rechtsunsicherheiten und Wettbewerbsverzerrungen führen kann. Zudem gibt es kein Streitschlichtungsverfahren, was dazu führt, dass mancher Streit, für den in den zuständigen Gemischten Ausschüssen keine Lösung gefunden wird, auf Jahre ungelöst bleibt. 2012 verabschiedete der Bundesrat Grundsätze für eine institutionelle Lösung zuhanden der EU. Diese stellen laut dem Bundesrat einen proaktiven und substanziellen Schritt zur Erneuerung des bilateralen Weges und Deblockierung der aktuellen Dossiers dar. Damit sollen positive Voraussetzungen für zukünftige Abkommen wie das Stromdossier geschaffen werden. Im Rahmen dessen könnten institutionelle Lösungen gesucht werden, die auch für künftige Verträge im Bereich des Marktzuganges angewendet werden könnten (Quelle: Direktion für europäische Angelegenheiten). Seit 2014 werden offiziell Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz über ein institutionelles Rahmenabkommen geführt.  

Im Dezember 2018 wurden die Verhandlungen abgeschlossen. Allerdings ist das ausgehandelte institutionelle Rahmenabkommen (InstA) Schweiz-EU höchst umstritten. Gegner verteufeln es als Idee der EU und als schädlich für die Unabhängigkeit und Souveränität der Schweiz. Die Befürworter rufen zur Vernunft und betonen die Beziehungen zum wichtigsten politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Partner der Schweiz sowie die Vorteile, die sich aus dem InstA ergeben würden. Der Bundesrat beurteilte den Entwurf des Abkommens im Dezember 2019 nach Konsultation mit den aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments, den Kantonen, den politischen Parteien, den Sozialpartnern und anderen betroffenen Kreisen zwar als insgesamt positiv, verlangte von der EU aber Klärungen zu staatlichen Beihilfen, Lohnschutz und Unionsbürgerrichtlinie. Mehrere Verhandlungsrunden fanden in den letzten Wochen statt, deren Ergebnisse aber noch nicht veröffentlicht wurden. 

Aufgrund der hohen medialen Beachtung, des umstrittenen Entwurfs, der Komplexität des Textes und nicht zuletzt wegen der Wichtigkeit des Abkommens für die Schweiz, stellen wir Ihnen eine kurze Übersicht der wichtigsten Punkte zur Verfügung. 

FAQ Institutionelles Rahmenabkommen Schweiz-EU 

Gerne möchten wir auch auf das Gespräch von Roger de Weck, Publizist und Journalist, mit Prof. Dr. Christa Tobler, Professorin für Europarecht an der Universität Basel und Leiden, hinweisen, in welchem der vorliegende Abkommensentwurf erklärt wird. 

Dieser Beitrag erschien im Rahmen des Sondernewsletters der Regio Basiliensis vom April 2021 zu den bilateralen Beziehungen Schweiz-EU. 

Zurück