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08.03.2019

Grenzüberschreitendes EU-Förderinstrument Interreg schaut nach vorn

Die Vorbereitungen für die sechste Förderperiode von Interreg Oberrhein haben bereits begonnen. 

Die aktuelle fünfte Förderperiode von Interreg Oberrhein läuft zwar noch bis 2020, trotzdem haben die Vorbereitungen für den neuen sechsten Förderzeitraum von Interreg 2021-2027 an Fahrt aufgenommen. So haben zahlreiche Programmpartner – darunter auch die Schweiz unter Mitwirkung der IKRB – seit der Veröffentlichung der EU-Verordnungen im Mai 2018 Stellungnahmen abgeben und auch das EU-Parlament hat sich im Januar 2019 positioniert. Das angepeilte Genehmigungsdatum im Mai 2019 vor den Europawahlen kann wegen des Brexit allerdings nicht eingehalten werden, sondern muss womöglich ins Jahr 2020 verschoben werden. Dennoch soll Interreg VI Oberrhein pünktlich zum 1. Januar 2021 beginnen können. 
 
Der aktuelle Zeitplan sieht folgendermassen aus: 
  • Bis im Sommer 2019 werden eine externe SWOT-Analyse des Programmgebiets und Runde Tische zu ausgewählten Themen und Teilgebieten durchgeführt.
  • Im Herbst 2019 findet ein erstes öffentliches Beteiligungsverfahren zur Programmstrategie, dem sogenannten Operationellen Programm (OP), statt. Aus sechs von der EU vorgegebenen Themenbereichen muss das Programm eine Auswahl treffen.
  • Im Dezember 2019 wird die Rohfassung des Operationellen Programms durch den Interreg-Begleitausschuss validiert.
  • Anfang 2020 findet ein zweites öffentliches Beteiligungsverfahren statt.
  • Bis Sommer 2020 wird der definitive Entwurf des Operationellen Programms durch den Interreg-Begleitausschuss genehmigt.
  • Bis im Dezember 2020 erfolgt die Genehmigung des Operationellen Programms durch die EU-Kommission.
Programmseitig ist die «ad hoc-Gruppe 2020+» mit der Vorbereitung der kommenden Programmperiode betraut. Die IKRB nimmt für die fünf Nordwestschweizer Kantone Einsitz in dieser Arbeitsgruppe.
 

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