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22.04.2020

Folgen der Coronaviruspandemie für das Programm Interreg Oberrhein

Interreg Oberrhein passt seine Verfahren an die Situation betreffend Coronavirus an. Die Ansprechpartner sind weiterhin erreichbar.

Die Umsetzung zahlreicher derzeit laufender Projekte und die Vorbereitung von geplanten Projekten ist von den Auswirkungen der Coronaviruspandemie direkt betroffen. Wir haben Ihnen hier ein paar wichtige Grundinformationen zusammengestellt. Auf der Webseite des Programms finden Sie Antworten auf weitere Fragen, sowie aktuelle Informationen zu Auswirkungen auf beantragte und laufende Projekte. 

Die Ansprechpartner im Interreg-Sekretariat sind vorwiegend per E-Mail erreichbar. Die Ansprechpartner auf Schweizer Seite sind weiterhin sowohl per E-Mail als auch telefonisch unter +41 61 915 15 15 erreichbar.

Auswirkungen auf die bereits genehmigten Projekte

Die Verwaltungsbehörde in Strasbourg erarbeitet derzeit besondere Verfahren und Förderbedingungen, um den Projektträgern und -partnern zu ermöglichen, ihre Vorhaben trotz der derzeitigen Krise zu einem vernünftigen Abschluss zu bringen. Die notwendigen Projektverlängerungen infolge der Pandemie soll der Begleitausschuss im Rahmen eines schriftlichen Beschlussverfahrens im Mai beschliessen.

Auswirkungen auf die Genehmigung neuer Projekte 

Die Prüfung der eingegangenen Projektanträge durch das Gemeinsame Sekretariat läuft in gewohnter Weise weiter. 

Alle bis 30. April 2020 vorgesehenen Sitzungen der Programmgremien (Arbeitsgruppe, Lenkungsausschuss Kleinprojekte, Begleitausschuss) entfallen. Ab Anfang Mai nehmen die Programmgremien ihre Tätigkeit wieder auf.

Auswirkungen auf die Planung von Interreg VI

Durch die Folgen der Pandemie wurde der Zeitplan für die Planung von Interreg VI um drei Monate verschoben. Das Operationelle Programm soll nun durch den Begleitausschuss im Dezember 2020 genehmigt und vor Ende des Jahres bei der Europäischen Kommission eingereicht werden. Ein Start von Interreg VI ist nach wie vor im Jahr 2021 vorgesehen. 

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