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28.05.2024

EU-Kommission sieht grosse Fortschritte bei der Gesundheitspolitik

In einer Mitteilung vom 22. Mai 2024 hat die Europäische Kommission die Fortschritte in der EU-Gesundheitspolitik während des aktuellen Kommissionsmandats zusammengefasst. Sie sieht grosse Fortschritte in der EU-Gesundheitspolitik der vergangenen vier Jahre. Die grösste Herausforderung ist die Bewältigung der Pandemie.

Die Europäische Gesundheitsunion entstand inmitten der Pandemie aus der Notwendigkeit heraus, die Resilienz der EU zu bewahren und das Wohl der Gesellschaft, die strategische Autonomie und die geopolitische Stabilität in Europa zu stützen. Sie soll die Mitgliedstaaten besser dafür rüsten, künftigen Gesundheitskrisen gemeinsam zu begegnen, und es sollen moderne und innovative gesundheitspolitische Massnahmen für alle Bürgerinnen und Bürger in der EU gefördert werden. Die Kommission stellte sie im November 2020 vor. Dank der erheblichen finanziellen Mittel aus dem Programm «EU4Health» konnten einzelne Ziele der Europäischen Gesundheitsunion rasch in konkrete Ergebnisse umgewandelt werden.

Gemäss der EU-Kommission erwarten die EU-Bürgerinnen und -Bürger von ihren Regierungen in der heutigen, zunehmend mobilen und vernetzten Welt, dass sie sie vor Gesundheitsbedrohungen schützen, die leicht über nationale Grenzen hinweg auftreten können. Die Erfahrungen der letzten fünf Jahre haben deutlich gezeigt, dass die Mitgliedstaaten gemeinsam und koordiniert auf Gesundheitskrisen reagieren müssen. Einige Erfolge dieses Zusammenwirkens lassen sich nach Angaben der EU-Kommission bereits heute verzeichnen. Demnach gelingt es etwa schon, schwerwiegende Gesundheitsgefahren zu antizipieren, entsprechende Vorsorge zu treffen und ihnen zu begegnen.

Ziele der Gesundheitsunion sind insbesondere

  • die Stärkung der Gesundheitssicherheit für eine bessere Bewältigung künftiger Krisen.
  • ein gerechter, zeitnaher Zugang zu erschwinglichen Arzneimitteln für alle Bürgerinnen und Bürger.
  • wegweisende Initiativen zur Digitalisierung der Gesundheitsversorgung.
  • Vorschriften für mehr Patientensicherheit und zur Gewährleistung der Arzneimittelversorgung.

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