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21.04.2021

EU-Klimapolitik und die Schweiz

Klimaschutz ist ein brandaktuelles Thema. Mit dem European Green Deal schafft die EU nun politische und rechtliche Voraussetzungen, die auch für die Schweiz und den Oberrhein eine Chance sein können. 

Mit dem European Green Deal, den EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kurz nach ihrem Amtsantritt 2019 vorstellte, setzt die EU ambitionierte Entwicklungsziele. Nicht nur will sie Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent machen, sondern auch alle EU-Politikfelder sollen auf dieses Ziel ausgerichtet sein. Der Green Deal umfasst einen Aktionsplan zur Förderung einer effizienteren Ressourcennutzung durch den Übergang zu einer sauberen und kreislauforientierten Wirtschaft und zur Wiederherstellung der Biodiversität und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung. Dementsprechend ist der Green Deal ein grosses Investitions-, Gesetzes- und Strategiepaket, mit dem viele Lebensbereiche klimafreundlich gestaltet werden sollen, zum Beispiel die Landwirtschaft, der Verkehr, aber auch die Energiewirtschaft und das Bauwesen. Zwischen 2021-2027 sollen bis zu einer Billion Euro für das Vorhaben zur Verfügung gestellt werden. 

Die Schweiz ist wirtschaftlich, politisch und gesellschaftlich sehr eng mit der EU verbunden, auch im Klimabereich. So ist am 1. Januar 2020 das Abkommen über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der EU und der Schweiz in Kraft getreten. Dies bringt sowohl umweltpolitische als auch wirtschaftliche Vorteile. Der European Green Deal ist eine weitere Chance, den Kampf gegen den Klimawandel auf dem europäischen Kontinent in Zusammenarbeit mit der EU zu koordinieren. 

Aktuell ist dabei unter anderem das seit 2007 verhandelte bilaterale Abkommen im Elektrizitätsbereich, dem Stromabkommen, welches bald vor neue Hürden gestellt wird. So gilt ab dem 1. Juli 2021 die Neufassung der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien. Diese sieht vor, dass EU-Mitgliedsstaaten Herkunftsnachweise von Drittstaaten nur noch anerkennen dürfen, wenn ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Herkunftsnachweisen vorliegt. Ein solches Abkommen liegt zwischen der Schweiz und der EU nicht vor. Für die Schweizer Stromwirtschaft entfällt damit die EU als Exportmarkt. Übergeordnete politische Überlegungen wie Fragen um das Rahmenabkommen könnten dem Export von Schweizer Strom in angrenzende EU-Länder und umgekehrt, der aus geographischen Gründen effizient und naheliegend wäre, in die Quere kommen. 

Der Green Deal wird aber auch in anderen Politikfeldern zum Tragen kommen. So stehen beispielsweise im Rahmen des «European Green Deal Call» von Horizon 2020 ebenfalls Gelder für Forschungsprojekte in diesem Bereich zur Verfügung. 

Die Green Economy verfügt am Oberrhein über noch unausgeschöpftes grenzüberschreitendes Potential, welches sich mit dem Elan des Green Deals weiter aktivieren lassen wird. Dass die politischen Weichen am Oberrhein dazu schon früh gestellt wurden, kann im Nachhinein als Standortvorteil oder zumindest Grund für die günstige Ausgangslage im Post-Corona-Zeitalter betrachtet werden. Diesen Wettbewerbsvorteil gilt es im Hinblick auf einen erfolgreichen Weiteraufbau der Klima- und Energie-Vorzeigeregion Oberrhein in der kommenden Programmperiode Interreg VI zu nutzen. 

Dieser Beitrag erschien im Rahmen des Sondernewsletters der Regio Basiliensis vom April 2021 zu den bilateralen Beziehungen Schweiz-EU. 

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