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19.01.2024

EU bestätigt angemessenen Datenschutz in der Schweiz

Die EU bestätigt in ihrem Bericht vom 15. Januar 2024, dass das Datenschutzrecht der Schweiz weiterhin dem europäischen Standard entspricht. Somit können Personendaten aus EU- oder EWR-Mitgliedstaaten ohne zusätzliche Garantien in die Schweiz übermittelt werden. Dies ist für den Wirtschaftsstandort und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz von grosser Bedeutung.

Die Europäische Kommission erkennt an, dass die Schweiz ein angemessenes Schutzniveau für Personendaten bietet. Daher ist es weiterhin möglich, Daten aus EU- oder EWR-Mitgliedstaaten in die Schweiz zu übermitteln, ohne zusätzliche Garantien für den Datenschutz. Die einfache grenzüberschreitende Datenübermittlung ist für die schweizerische Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit entscheidend, insbesondere aufgrund der engen Handelsbeziehungen mit der EU.

Seit dem Jahr 2000 hat die EU das Datenschutzniveau der Schweiz als angemessen anerkannt. Nach der Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung im Jahr 2018 erfolgte 2019 eine erneute Bewertung der Angemessenheit, bei der die Schweiz weiterhin positiv bewertet wurde. Die Schweiz hat ihr Datenschutzrecht ebenfalls an neue technologische Bedingungen angepasst, und die neuen Bestimmungen, die am 1. September 2023 in Kraft getreten sind, bilden die Grundlage für die Anerkennung der Angemessenheit durch die EU.

Die Schweiz legt selbst fest, welche Staaten einen angemessenen Datenschutz gewährleisten. Die entsprechende Länderliste wird vom Bundesrat als Anhang zur Datenschutzverordnung veröffentlicht und ist öffentlich zugänglich sowie für Datenverantwortliche rechtsverbindlich. Die Schweiz hat das Datenschutzniveau der EU- und EWR-Staaten als angemessen anerkannt.

Quelle: Medienmitteilung des Bundesrats vom 15. Januar 2024

 

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