News Regio-Standpunkt

14.01.2020 / Regio-Standpunkt Nr. 19

Chancen für den Arbeitsmarkt in der trinationalen Grenzregion am Oberrhein

Für die grenzüberschreitende Wirtschaft und Gesellschaft am Oberrhein spielt ein integrierter Arbeitsmarkt eine bedeutende Rolle. Um geeignete Rahmenbedingungen zum Aufbau und zur Stärkung von grenzübergreifenden Austauschbeziehungen im Bereich der Arbeit und Bildung zu schaffen, braucht es transparente Informationen und eine nachhaltige Zusammenarbeit zwischen den Institutionen der Arbeitsmarktpolitik. Zudem müssen Hemmnisse infolge der unterschiedlichen Wirtschafts-, Bildungs- und Sozialsysteme weiter abgebaut werden. 

Die trinationale Region am Oberrhein ist ein natürlich abgegrenzter, einheitlicher Kultur- und Lebensraum, der heute mit sechs Millionen Einwohnern, einer Wirtschaftskraft von 175 Mrd. Euro und einer Fläche von rund 21’000 Quadratkilometern ein Potenzial aufweist, das mit dem einzelner EU-Mitgliedsstaaten vergleichbar ist. Der Arbeitsmarkt der Region Oberrhein ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den jeweils anderen Teilgebieten bereits seit geraumer Zeit vergleichsweise durchlässig und weist einen hohen Integrationsgrad auf. Dies zeigen die 100'000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die in einer Teilregion wohnen und im Nachbarland einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Wichtige Erfolgsfaktoren für einen einheitlichen Arbeitsmarkt sind der EU-Binnenmarkt sowie das Personenfreizügigkeitsabkommen und die Bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU. Der grenzüberschreitende Arbeitsmarkt bietet Chancen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie die öffentliche Verwaltung am Oberrhein, um neue Methoden, Ansätze und Ideen zu gewinnen, Erfahrungen auszutauschen und damit das Unternehmertum und das Wirtschaftswachstum zu fördern.

Die Grenzgängerströme machen jedoch deutlich, dass der Arbeitsmarkt in der Oberrheinregion nicht homogen ist. So ist bspw. der Anteil der in der Nordwestschweiz wohnhaften Personen, die im Nachbarland arbeiten, sehr gering, ebenso wie die Anzahl der Personen aus dem deutschen Oberrheingebiet, die im Elsass einer Arbeit nachgehen. 

Aufgrund der oft schwierigen Zugänglichkeit zu Informationen zum grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt sowie dem häufig vorhandenen Sprachproblem, beschränken sich viele Arbeitsuchende auf den Stellenmarkt im eigenen Land. Zudem gibt es im Bereich der grenzübergreifenden Arbeitsmarktmobilität nach wie vor viele praktische Hindernisse, die überwunden werden müssen, und die der Aufmerksamkeit der zuständigen politischen Verantwortlichen bedürfen. Einen wegweisenden Beitrag zur Transparenz und Information zum grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt am Oberrhein haben in den letzten 25 Jahren die Beratungsstellen des INFOBEST-Netzwerks, die EURES-T-Partnerschaft und die Deutsch-französisch-schweizerische Oberrheinkonferenz geleistet. Diese grenzübergreifenden Netzwerke und Partnerschaften verbessern die Rahmenbedingungen und stellen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern im Grenzgebiet alle wichtigen Informationen hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Sozialversicherung, Steuerfragen, Arbeitsmöglichkeiten im Nachbarland, zweisprachiger Berufsbildung und Weiterbildung zur Verfügung. 

Auch zukünftig müssen die Hürden auf dem Weg zu einem integrierten Arbeitsmarkt am Oberrhein abgebaut werden. Die sprachlichen Kompetenzen, die Anerkennung von Qualifikationen und die Weiterentwicklung der grenzüberschreitenden Berufsausbildung müssen weiterhin gefördert werden. Denkbar wäre ein Modell der grenzüberschreitenden Berufsausbildung, in dem die Teilnehmerin oder der Teilnehmer die Möglichkeit hat, die Abschlüsse mehrerer Länder zu erwerben. Auch die Digitalisierung bietet Chancen durch eine Vernetzung der Akteure für einen einfacheren Zugang zum Arbeitsmarkt im Nachbarland.

Die Region am Oberrhein könnte zudem vom zukünftigen Instrument der Europäischen Union, European Cross-Border Mechanism, profitieren. Dieser würde es erlauben, in einem bestimmten Raum über Grenzen hinweg nur eine Rechtsordnung anzuwenden. Auch der neue deutsch-französische Vertrag von Aachen legt fest, dass für die Grenzregionen zukünftig angepasste Rechts- und Verwaltungsvorschriften einschliesslich Ausnahmeregelungen vorgesehen werden. Mit solchen Rechtsinstrumenten könnten in spezifischen Bereichen grenzüberschreitende Hindernisse rechtlicher und administrativer Natur beseitigt werden. 

Ein grenzüberschreitend zugänglicher und transparenter Arbeitsmarkt ist entscheidend für unsere wirtschaftlich starke Grenzregion. Es gilt das Potential der Oberrheinregion zu nutzen, um den Bürgerinnen und Bürgern im weltweiten Wettbewerb der Regionen mit Innovationskraft und einer leistungsfähigen Wirtschaft auch künftig sichere Arbeitsplätze bei hoher Lebensqualität zu bieten.

Die Regio Basiliensis wird sich auch weiterhin für einen durchlässigen Arbeitsmarkt am Oberrhein einsetzen und den Austausch und die Vernetzung der Akteure fördern. Durch ihre Funktion als Vermittlerin zwischen Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft wird sie sich für den Abbau von Hürden, den Dialog und für innovative grenzüberschreitende Projekte zum Arbeits- und Bildungsmarkt einsetzen.

Kontakt:
Regio Basiliensis, Dr. Manuel Friesecke, Geschäftsführer, Tel. 061 915 15 15,
E-Mail: info@regbas.ch

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