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30.04.2024

Anpassung des deutsch-schweizerischen Polizeivertrags

Die bilaterale polizeiliche Zusammenarbeit mit den Nachbarländern ist essenziell. Deutschland und die Schweiz haben daher den Polizeivertrag von 2002 gemeinsam überarbeitet und an die Herausforderungen der heutigen Zeit angepasst. Die Änderungen treten per 1. Mai 2024 in Kraft.

Der revidierte Polizeivertrag erleichtert grenzüberschreitende Observationen und verdeckte Ermittlungen zur Bekämpfung internationaler Kriminalität. Er stärkt den Zeugen- und Opferschutz und legt die Grundlage für eine engere Zusammenarbeit in Krisensituationen. Ausserdem regelt der Vertrag die Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen wie polizeilichen Massnahmen in Zügen und Schiffen, zu Grenzübertritten von Beamtinnen und Beamten zur Abwehr einer gegenwärtigen oder unmittelbaren Gefahr für Leib oder Leben, verkehrsbedingten Grenzübertritten sowie der Zusammenarbeit von Dokumentenberaterinnen und -beratern sowie Verbindungsbeamtinnen und -beamten.

Weitere Informationen:  Medienmitteilung Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement und Bundesministerium des Innern und für Heimat

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