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21.07.2021

AdR und EuRH kommunizieren zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Europa

An seiner Plenarsitzung am 1. Juli 2021 verabschiedete der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) eine Resolution, die der Europäische Kommission als Grundlagendokument für die Konferenz zur Zukunft Europas dienen soll. Ausserdem veröffentlichte der Europäische Rechnungshof (EuRH) einen Sonderbericht mit Empfehlungen für Konzeption und Wirkungsmessung der Interreg-Programme.

Basierend auf einer Umfrage bei Bewohnerinnen und Bewohnern von europäischen Grenzregionen zwischen Dezember 2020 und März 2021, hat der AdR Anfang Juli 2021 eine Resolution zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Europa verabschiedet. 

Die Resolution identifiziert folgende Basisgründe für Hürden für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit generell: 

  • Der nationale Gesetzgeber stimmt seine Gesetze nicht direkt auf die Besonderheiten von Grenzregionen ab. 
  • Nationale Standards unterscheiden sich in den angrenzenden Gebieten und sind manchmal schwer kompatibel. 
  • Kultur und Sprache können eine Hürde für eine gute Zusammenarbeit sein. 

Des Weiteren stellt die Umfrage heraus, dass man viele rechtliche und administrative Hürden gut beseitigen könnte, indem man den lokalen und regionalen Behörden mehr Rechte und Aufgabenbereiche gibt. Ausserdem solle man bei der Umsetzung von EU-Recht die Koordination unter den Mitgliedsstaaten mehr fördern, sodass Anliegen aus den Grenzgebieten in die Umsetzung mit aufgenommen werden können. 

Inhaltlich stellt die Umfrage den grössten Bedarf der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Mobilität fest. Ausserdem plädieren die Ergebnisse unter anderem dafür, Regeln und Abläufe in den Interreg-Programmen einfacher zu gestalten, die Nachbarsprache gezielt zu fördern und grenzüberschreitende Regelungen für Notfälle zu schaffen. 

Auf Basis der Ergebnisse der Umfrage hat der AdR eine Resolution verfasst, die er als offiziellen Beitrag zur Konferenz zur Zukunft Europas, einer Gesprächsplattform im Rahmen von Bügerräten, einreichte. 

Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes
Gleichzeitig veröffentlichte der Europäische Rechnungshof (EuRH) einen Sonderbericht, indem er vor dem Hintergrund der Zusammenarbeit durch die Interreg-Förderprogramme herausstellt, dass das Potenzial der grenzübergreifenden Regionen der EU noch nicht vollständig ausgeschöpft ist. Der Bericht unterbreitet den Programmbehörden und der Kommission unter anderem die Empfehlung, die Kooperationsprogramme besser auszurichten und Projekte abhängig von ihrer Eignung zu priorisieren und zu unterstützen. Ausserdem sollten Indikatoren definiert werden, mit denen die grenzübergreifende Wirkung der Projekte erfasst werden kann. Den kompletten Bericht können Sie hier konsultieren. 

Foto: Konferenz zur Zukunft Europas. Quelle: Europäische Kommission.

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