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20.02.2025

Abkommen Schweiz-EU: Gemeinsame Verständigung der Sozialpartner und der Kantone zum Lohnschutz

In den im Dezember 2024 materiell abgeschlossenen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU war der Lohnschutz auf dem Schweizer Arbeitsmarkt ein Knackpunkt. Nun haben sich die Sozialpartner und die Kantone beim Lohnschutz auf Massnahmen im Inland geeinigt. Der Bundesrat hat am 19. Februar 2025 von dieser gemeinsamen Verständigung Kenntnis genommen und schlägt auf Grundlage der Gespräche weitere Massnahmen vor.

Seit Dezember 2022 führt das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Gespräche mit Sozialpartnern und Kantonen über Massnahmen zur inländischen Absicherung des Lohnschutzniveaus. Sozialpartner, Kantone und Bundesrat seien sich einig, dass es zusätzlich zum aussenpolitischen Verhandlungsergebnis innenpolitische Massnahmen für den Lohnschutz brauche. Mit Brüssel einigte sich Bern auf ein dreistufiges Absicherungskonzept für den Lohnschutz. Nach über sechzig Gesprächen kam laut Bundesrat die «Gemeinsame Verständigung» der Dachverbände der Sozialpartner und der Kantone zustande.

Die Massnahmen im Inland lassen sich in drei Kategorien einteilen: 

  • Massnahmen, die Zugeständnisse an die EU direkt kompensieren (beispielsweise die Verkürzung der Voranmeldefrist), 
  • Massnahmen, die der Befürchtung entgegenwirken, dass die Dienstleistungssperre als Sanktionsmöglichkeit unter Druck geraten könnte, und
  • Massnahmen, bei denen in einem Teilbereich aus aussenpolitischen Gründen keine Ausnahme erreicht werden konnte. Konkret geht es um die Spesenregelung, bei deren Übernahme der bestehende Spielraum innenpolitisch maximal genutzt werden soll. 

Zur Medienmitteilung des Bundesrats

 

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