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07.02.2017

25 Jahre Vertrag von Maastricht - Grundstein für die europäische Integration

Mit dem am 7. Februar 1992 unterzeichneten Vertrag über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht) wurde die EU in ihrer heutigen Form ins Leben gerufen. Die Europäische Gemeinschaft sollte zu einer politischen Union zusammenwachsen.  Auch die Währungsunion wurde mit den Verträgen von Maastricht in die Wege geleitet.

Am 7. Februar 1992 unterzeichneten die europäischen Staats- und Regierungschefs im niederländischen Maastricht den Vertrag über die Europäische Union. Am 1. November 1993 trat er in Kraft. Bis dato waren wirtschaftliche Interessen der zentrale Kern der Union. Mit dem EU-Vertrag entwickelte sich die europäische Gemeinschaft in eine neue Richtung. Die EU sollte von einer Wirtschaftsgemeinschaft zu einer politischen Union werden. Die Mitglieder verpflichteten sich zu einer engen wirtschaftlichen und politischen Zusammenarbeit.  

Als tragende Elemente der Union wurden drei Säulen definiert. Die erste Säule war die Europäische Gemeinschaft. Sie ging aus den EG-Gründungsverträgen von 1957 hervor, mit dem Maastricht-Vertrag wurde sie vertieft. Als zweite Säule wurde der Einstieg in eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) definiert. Ziel der Staaten war es, dadurch ihre internationalen Interessen besser zu verfolgen und bei Krisen schneller reagieren zu können. Die dritte Säule bildete die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Sie umfasste die Kooperation der Justiz- und Innenminister in den Bereichen Asylpolitik, Grenzkontrollen, Einwanderungspolitik, Drogenbekämpfung, internationale Kriminalität und Terrorismusbekämpfung. 

Im Vertrag ist das Subsidiaritätsprinzip, das nach der Einheitlichen Europäischen Akte lediglich für die Umweltpolitik galt, als allgemeiner Grundsatz verankert. Nach diesem Grundsatz darf die Gemeinschaft in Fällen, in denen sie keine ausschließliche Zuständigkeit besitzt, nur handeln, wenn die betreffenden Ziele auf Gemeinschaftsebene besser erreicht werden können als auf nationaler Ebene. Artikel A sieht vor, dass die Union ihre Entscheidungen „möglichst bürgernah" trifft.

Der Vertrag von Maastricht stellt einen Meilenstein des europäischen Aufbauwerks dar. Durch Gründung der Europäischen Union, durch Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion sowie durch Ausdehnung der europäischen Integration auf neue Gebiete erhält die Gemeinschaft eine politische Dimension.

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