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10. Dezember 2010, Liestal / Freiburg im Breisgau
ORK-Leitfaden zur grenzüberschreitenden Beteiligung
Mehr Transparenz bei grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen am Oberrhein
Das Plenum der Oberrheinkonferenz hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2010 im schweizerischen Liestal den novellierten "Leitfaden zur grenzüberschreitenden Beteiligung" in Kraft gesetzt. Damit beginnt ein neues Kapitel der langjährig bewährten Umwelt- und Raumordnungskooperation im Deutsch-Französisch-Schweizer Grenzraum.
Seit dem Jahr 2005 regelt ein Leitfaden der Oberrheinkonferenz die grenzüberschreitende Beteiligung bei umweltrelevanten Vorhaben. Er sorgt dafür, dass beispielsweise beim geplanten Neubau von Fabriken oder Kraftwerken die Behörden und auch die Öffentlichkeit im Nachbarland informiert und beteiligt werden.
Bereits 1982 hatten sich die Partner am Oberrhein auf eine gegenseitige Anhörung bei Genehmigungsverfahren von umweltrelevanten Anlagen geeinigt, lange bevor dies durch die Vereinten Nationen und die Europäische Union verbindlich vorgeschrieben wurde. Damals handelte es sich noch um eine reine Behördenbeteiligung; erst später kam die internationale Verpflichtung hinzu, auch die Bürger dies- und jenseits der Grenze gleichermaßen in umweltrechtliche Abhörungsverfahren einzubeziehen.
Aktuelle europäische Richtlinien machten es nunmehr erforderlich, den Leitfaden von 2005 anzupassen. Er gilt in der neuen Fassung auch für die grenzüberschreitende Beteiligung bei Plänen und Programmen, die den Rahmen für künftige umweltrelevante Vorhaben setzen, beispielsweise Regional- und Verkehrspläne sowie kommunale Flächennutzungs- und Bebauungspläne in Frankreich und Deutschland. Auch die Schweiz wird sich, obwohl die europäischen Richtlinien nicht unmittelbar für sie gelten, an diesem Verfahren beteiligen.
„Unser Ziel sind möglichst transparente grenzüberschreitende Beteiligungsverfahren, die gleichzeitig das nationale und internationale Recht respektieren. Das Recht der Bürger und der Träger öffentlicher Belange auf Mitwirkung an Genehmigungsverfahren im Nachbarland wird dadurch untermauert. Zugleich führt dies auch für die Planer und Vorhabenträger zu einem zügigen und rechtssicheren Verfahren mit hoher Akzeptanz“, so Regierungspräsident Julian Würtenberger.
Mit dem neuen Leitfaden 2010 positioniert sich die Trinationale Metropolregion Oberrhein einmal mehr als Modell für Europa. Einige andere europäische Grenzregionen haben bereits angekündigt, diese beispielhaften Regelungen der Oberrheinkonferenz übernehmen zu wollen, zumal die besondere Konstellation zwischen Deutschland, Frankreich und der Schweiz wirklich Maßstäbe setzt: Wir haben in der Trinationalen Metropolregion am Hoch- und Oberrhein nicht nur Binnen- sondern auch Außengrenzen der Europäischen Union.
Über den Umweltleitfaden hinaus wird auch die allgemeine raumplanerische Zusammenarbeit in der Trinationalen Metropolregion Oberrhein künftig weiter entwickelt. So wurde auf der Plenumssitzung der Oberrheinkonferenz in Liestal vorgeschlagen, mit jährlichen Planerkonferenzen auf eine noch engere Verzahnung der Raumordnung und Bauleitplanung über die Grenzen hinzuwirken. Die bewährte Zusammenarbeit in der Arbeitsgruppe Raumordnung der Oberrheinkonferenz sowie in den Gremien der Eurodistrikte Basel, Pamina, Straßburg-Ortenau und Freiburg-Centre et Sud Alsace wird damit künftig um einen weiteren Baustein ergänzt.
Der Freiburger Regierungspräsident Julian Würtenberger forderte einvernehmlich mit seinen Kollegen aus dem Elsass, der Nordwestschweiz und der Südpfalz alle Gemeinden und regionalen Planungsverbände am Oberrhein auf: „Wenden Sie den neuen Leitfaden an, schaffen Sie grenzüberschreitende Transparenz bei Raum- und Umweltplanung: So tragen Sie auch zu einer bürgerfreundlichen Planung bei!“