News Regio Basiliensis
11.04.2025
Regio Basiliensis sieht Neue Regionalpolitik durch Entlastungspaket 27 des Bundes gefährdet
Der Vorstand der Regio Basiliensis spricht sich in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung zum Entlastungspaket vehement gegen die Streichung der Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung aus und somit für den langfristigen Erhalt der Bundesbeteiligung an Interreg sowie an den Regionalen Innovationssystemen RIS.
Die laufende Vernehmlassung beinhaltet 59 Sparmassnahmen, darunter die Regionalpolitik. Die geplanten Einsparungen für 2027–2028 in diesem Bereich inklusive Steuererleichterungen beziffern sich auf rund 39 Mio. Franken. Aus dem Fonds wird die Beteiligung des Bundes an den grenzüberschreitenden Interreg-Programmen sowie den (inter-)kantonalen Innovationsförderprogrammen sichergestellt. Sollten die Einlagen langfristig ausfallen, würde das das Ende des Fonds bedeuten, der Bund würde sich aus der wirtschaftsorientierten Regionalentwicklung, bislang eine Verbundaufgabe Bund-Kantone, zurückziehen.
An seiner Sitzung vom 20. März 2025 hat sich der Vorstand zum geplanten dauernden Verzicht auf weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung des Bundes positioniert. Er hat die Massnahme insgesamt abgelehnt und unterstrichen, dass mindestens sichergestellt werden muss, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Möglichkeit von Rückstellungen in den Fonds durch den Bund sowie die Sicherstellung der längerfristigen Werterhaltung der Fondsmittel nicht gestrichen werden. Eine Verminderung oder gar Aufgabe der Beiträge an die Interreg-Programme mit Schweizer Beteiligung wäre für die mit dem nahen Ausland in engem Austausch stehenden Schweizer Grenzregionen ein bedeutender Verlust.
Der vorgeschlagene Ausstieg des Bundes aus Interreg würde auch für das Verhältnis Schweiz-EU einen nachhaltigen Rückschlag bedeuten. Er stünde diametral zu den aktuellen Bemühungen, diese Zusammenarbeit auf ein neues gemeinsames Fundament zu stellen.
Positionierung der Regio Basiliensis
Interessierte können im Rahmen der Vernehmlassung bis am 5. Mai 2025 Stellung beziehen. Danach startet voraussichtlich im Herbst 2025 der parlamentarische Prozess.
Medienmitteilung und Dokumentation zur Vernehmlassung
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