News Gesundheit, Soziales
02.07.2025
Nationaler Pandemieplan Schweiz aktualisiert
Der Bund hat unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit dem Coronavirus den nationalen Pandemieplan vollständig überarbeitet. Der Plan dient Bund, Kantonen und Gemeinden als Leitfaden, sich auf mögliche künftige Bedrohungen vorbereiten zu können und zeigt Massnahmen und Strategien auf.
Der Bund hat den nationalen Pandemieplan aktualisiert und dabei die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Coronapandemie berücksichtigt. Dieses Planungsinstrument ist seit Anfang Monat für alle Interessierten in digitaler Form zugänglich. Der Pandemieplan dient Bund, Kantonen und Gemeinden zur Vorbereitung und Bewältigung von Pandemien. Er basiert auf den aktuell gültigen gesetzlichen Grundlagen, im Wesentlichen auf dem heutigen Epidemiengesetz. Der Bund ist für die Erarbeitung von gesamtschweizerischen, strategischen Zielvorgaben zuständig, die Kantone für die Umsetzung. Der Bund unterstützt sie bei der Koordination und Vereinheitlichung der Massnahmen.
Der 2018 letztmals angepasste Pandemieplan fokussierte auf Influenza. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Coronapandemie hat der Bund den Plan nun komplett überarbeitet. Der neue Plan ist umfassend und dient zur Vorbereitung für zukünftige Bedrohungen, nicht nur bezüglich Influenza. Neu werden darin auch Themen wie der Umgang mit sozialen und ökonomischen Folgen einer Pandemie behandelt. Im neuen Pandemieplan werden konkrete Aktivitäten in den Bereichen Überwachung, Infektionskontrolle, Gesundheitsversorgung und Impfung beschrieben. Querschnittthemen wie Kommunikation, Versorgungssicherheit, Finanzen und Personal fassen weitere Aspekte zusammen, die bei der Pandemievorbereitung zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus bieten Checklisten, Massnahmenpläne und Handlungsempfehlungen praktische, operative Hilfestellungen, mit denen Bund, Kantone und Gemeinden in der Vorbereitung auf eine Pandemie oder bei deren Bewältigung arbeiten können.
Zudem wurde eine digitale Plattform geschaffen, um allen Akteuren einen raschen und einfachen Zugriff zu ermöglichen. Die neue Plattform erlaubt auch eine regelmässige Aktualisierung. Die Schweiz entscheidet souverän über die eigene Gesundheitspolitik sowie über allfällige Massnahmen im Pandemiefall. Die Ausrufung einer Pandemie durch die WHO folgt den Kriterien einer «gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite», die in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) festgehalten sind. Gemäss dem geltenden Epidemiengesetz hat die Feststellung einer solchen Notlage durch die WHO nicht automatisch zur Folge, dass in der Schweiz eine besondere Lage gilt.
Regelungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger
Während einer Pandemie kann der Bundesrat spezifische Regelungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger und den öffentlichen Personenverkehr treffen. Dadurch kann er die Ausbreitung des Erregers kontrollieren und gleichzeitig den gesellschaftlich und wirtschaftlich notwendigen grenzüberschreitenden Verkehr weitestgehend aufrechterhalten. Solche temporären Regelungen können von angepassten Massnahmen im internationalen Personenverkehr bis zu steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vereinbarungen reichen, um beispielsweise die Auswirkungen von vermehrter Arbeit im Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger abzumildern. Diese Regelungen müssten jeweils entsprechend der epidemiologischen Lage angepasst werden, um den Gesundheitsschutz und die Mobilität sicherzustellen. In jedem Fall sollen die Massnahmen so ausgestaltet werden, dass die Reisefreiheit und Mobilität von Grenzgängerinnen und Grenzgängern sowie der Einwohnerinnen und Einwohnern berücksichtigt werden, die eine besondere persönliche, familiäre oder berufliche Bindung innerhalb einer Grenzregion haben. Dazu gehören insbesondere Personen, die im Gesundheitssektor arbeiten.
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