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04.06.2025

EU-Bildungsrat spricht sich für gemeinsame europäische Hochschulbildung aus

Mit der Verabschiedung von Ratsschlussfolgerungen zum sogenannten «European Degree Label», ein neues Gütesiegel für transnationale Studiengänge, bekräftigt die EU ihre Absicht, die Hochschulbildung in Europa stärker zu verzahnen und somit die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken. 

Die Bildungsministerinnen und -minister der EU haben am 12. Mai 2025 einer Empfehlung und parallel dazu einer Entschliessung zugestimmt, mit denen die Grundlage für die Einführung eines Gütesiegels für einen gemeinsamen europäischen Hochschulabschluss geschaffen wird. Qualitätssicherungssysteme sind im gesamten Europäischen Bildungsraum und darüber hinaus von entscheidender Bedeutung für die Festlegung hoher Qualitätsstandards in der Bildung und den Aufbau von Vertrauen zwischen Hochschulsystemen und ? einrichtungen. Sie sind ein wichtiger Baustein der transnationalen Zusammenarbeit und ermöglichen Lernmobilität. 

Ab 2026 soll das neue Label an gemeinsam konzipierte Studiengänge verliehen werden, die von Hochschulen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten getragen werden. Ziel der EU ist es, die Qualität und Sichtbarkeit solcher Programme zu erhöhen, die grenzüberschreitende Mobilität zu fördern und die internationale Attraktivität des Europäischen Hochschulraums zu stärken.

Die Einführung des Gütesiegels ist Teil einer breiteren Vision: Es soll der schrittweise Aufbau eines echten gemeinsamen europäischen Hochschulabschlusses angestrebt werden. Der beschlossene Fahrplan sieht eine dreistufige Entwicklung bis 2029 vor. In der ersten Phase (2025–2026) sollen Kriterien und Verfahren für das Gütesiegel festgelegt werden. Die zweite Phase ist als Pilot- und Evaluierungsphase (2026–2028) vorgesehen, bevor 2029 über die mögliche Einführung eines gemeinsamen Europäischen Hochschulabschlusses beraten werden soll.

Die Einführung eines gemeinsamen europäischen Hochschulabschlusses ist jedoch noch nicht beschlossen. Vielmehr handelt es sich um eine Art Erprobungsprozess, der unter Wahrung der nationalen und regionalen Zuständigkeiten im Bildungsbereich sowie der institutionellen Autonomie der Hochschulen erfolgen soll.

Empfehlung des Rates über ein europäisches Qualitätssicherungs- und Anerkennungssystem in der Hochschulbildung 
Entschliessung des Rates über ein Gütesiegel für einen «gemeinsamen europäischen Hochschulabschluss» und über die nächsten Schritte in Richtung eines möglichen gemeinsamen europäischen Hochschulabschlusses 

 

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