News Schweiz-EU

13.06.2025

Bundesrat heisst die Abkommen Schweiz-EU gut und eröffnet Vernehmlassung

Der Bundesrat hat am 13. Juni 2025 die Abkommen des Pakets zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) gutgeheissen und die Vernehmlassung eröffnet. 

Nachdem die Schweiz im Dezember 2024 die Verhandlungen mit der EU erfolgreich abschliessen konnte, hat der Bundesrat die Umsetzungsgesetzgebung, inklusive Begleitmassnahmen, finalisiert. Die offenen Fragen in Bezug auf den Lohnschutz, die Zuwanderung, den Strom und die Art des Referendums konnten in den letzten fünf Monaten entschieden und der Öffentlichkeit präsentiert werden. Die Vernehmlassung wird bis zum 31. Oktober 2025 bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und weiteren interessierten Kreisen durchgeführt.

Mit dem Paket strebt der Bundesrat eine für die Schweiz massgeschneiderte, sektorielle Beteiligung am EU-Binnenmarkt und Kooperationen in ausgewählten Bereichen an. Er bekräftigt erneut, dass stabile und vorhersehbare Beziehungen mit der EU und ihren Mitgliedstaaten eine strategische Notwendigkeit darstellen. Dies ergibt sich zum einen aus der Bedeutung der bilateralen Beziehungen zur EU und deren positiven Auswirkungen auf Wohlstand, Stabilität und Sicherheit in der Schweiz. Zum anderen ergibt es sich aus der internationalen geopolitischen Lage, die die Schweiz veranlasst, die Kooperation mit den EU-Mitgliedstaaten, insbesondere den Nachbarländern, auf eine stabile und rechtssichere Grundlage zu stellen.

Im Rahmen des Pakets zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen Schweiz-EU sind 95 Gesetzgebungsakte (EU-Rechtsakte mit Gesetzescharakter) für die Schweiz von Bedeutung. Für die Umsetzung des Pakets sind die Anpassung von 32 Schweizer Gesetzen (12 mit substanziellen und 20 Gesetze mit geringfügigen Anpassungen) und die Schaffung von drei neuen Gesetzen vorgesehen. Diese sind in der Vernehmlassungsvorlage zusammen mit den betroffenen Abkommen und den relevanten EU-Gesetzgebungsakten ausgewiesen. Am 30. April 2025 hat sich der Bundesrat für ein fakultatives Staatsvertragsreferendum für das Paket Schweiz-EU ausgesprochen.

Die Schweiz und die EU haben Übergangsregeln zum Umfang ihrer Partnerschaft für die Phase ab Ende 2024 bis zum Inkrafttreten des Pakets festgelegt. 

Regio Basiliensis beteiligt sich an Vernehmlassung

Die Regio Basiliensis setzt sich seit vielen Jahren für den Erhalt und die Weiterentwicklung der bilateralen Verträge Schweiz-EU und der Personenfreizügigkeit ein, da stabile Rahmenbedingungen und gute Beziehungen zur EU für die Wirtschaft, die Wissenschaft und die Bevölkerung der Nordwestschweiz unerlässlich sind. Der bilaterale Weg mit der EU trägt massgeblich zum Wohlstand und zur Lebensqualität der Schweiz bei und muss nun mit dem vorliegenden Paket fortgesetzt werden. Die bilateralen Abkommen waren ursprünglich eine Übergangslösung – davon kann man nach 25 Jahren nicht mehr sprechen. Es ist entsprechend sinnvoll, diese Abkommen, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, zu verstetigen und weiterzuentwickeln. In diesem Sinne wird sich die Regio Basiliensis an der Vernehmlassung zum Verhandlungspaket beteiligen. 

Textquelle: Medienmitteilung des Bundesrats vom 13. Juni 2025 

 

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