News Europa
17.04.2025
BRIDGEforEU
Mit dem neuen Instrument BRIDGEforEU des EU-Parlaments und des EU-Rats sollen grenzüberschreitende Hindernisse administrativer und rechtlicher Art beseitigt werden. Die Entwicklung der Grenzregionen durch die Einführung eines Standartverfahrens zur Ermittlung und Beseitigung von grenzüberschreitenden Hindernissen soll so gestärkt werden.
Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Bürgerinnen und Bürger aus den Grenzregionen sind mit Herausforderungen konfrontiert, die mit unterschiedlichen technischen Standards, Verwaltungsverfahren und rechtlichen Rahmenbedingungen auf beiden Seiten der Grenzen zusammenhängen. Dies wirkt sich auf die Umsetzung grenzüberschreitender Infrastrukturprojekte oder öffentlicher Dienstleistungen aus. Die Verordnung BRIDGEforEU sieht vor, dass die Mitgliedstaaten grenzüberschreitende Koordinierungsstellen einrichten können, welche die lokalen Interessengruppen bei Anfragen zu Hindernissen unterstützen.
Bei den Koordinationsstellen wird in einem ersten Schritt abgeklärt, ob und wie das Problem gelöst werden könnte. Wenn ein Hindernis erkannt wird, können die Staaten und Regionen ein standardisiertes Verfahren zur Lösung administrativer und rechtlicher Fragen, das sogenannte «Cross-Border Facilitation Tool», nutzen. Um den Hindernissen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit eine grössere Sichtbarkeit zu geben und um Problemfälle und Lösungen unter den Mitgliedstaaten zu teilen, wird ein öffentliches Register durch die EU-Kommission erstellt.