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13.06.2025

Annahme der Teilrevision des Standortförderungsgesetzes im Kanton Basel-Stadt

Am 18. Mai nahm die Bevölkerung des Kantons-Basel Stadt die Änderungen des Standortförderungsgesetzes mit 63.22 % JA-Stimmen an. Die Anpassungen im Gesetz sollen die Auswirkungen der neuen OECD-Steuerreform abfedern und den Forschungsstandort Basel stärken. 

Durch die auf Januar 2024 in der Schweiz eingeführte OECD-Steuerreform müssen Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Mio. Euro mit einem Steuersatz von 15 % besteuert werden. Grosse, internationale Unternehmen verantworten im Stadtkanton über einen Viertel der Arbeitsplätze und 80 % der kantonalen Wirtschaftsleistung. Mit dem durch die Stimmbevölkerung angenommenen Standortförderpaket können Unternehmen ab 2025 Förderbeiträge in den Bereichen Innovation, Gesellschaft und Umwelt beantragen. Diese Förderbeiträge werden aus zwei Fonds finanziert, die durch die Mehreinnahmen durch die OECD-Steuerreform gespiesen werden. Der Regierungsrat erhält die Kompetenz, jedes Jahr insgesamt zwischen 150 und 500 Mio. Franken in diese Fonds einzuzahlen. Über die Höhe der Einzahlungen entscheidet der Regierungsrat jährlich je nach Finanzlage.

80 % der verfügbaren Gelder fliessen in den Förderbereich Innovation, 20 % werden in die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und in den Umweltschutz investiert. Neu können alle im Kanton Basel-Stadt ansässigen Unternehmen Beiträge für den Personalaufwand im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation, sowie für Unterstützung in Investitionen in Forschungsanlagen beantragen. Zusätzlich erhalten alle im Kanton ansässigen Unternehmen Beiträge für im Kanton arbeitende Mütter und Väter, denen sie zusätzliche Elternzeit gewähren. Im Bereich Umwelt können Unternehmen Beiträge beantragen, wenn sie ihre CO2-Emissionen reduzieren und Verbesserungen der Energieeffizienz vornehmen. Auch Hochschulen in der Region Basel können Förderbeiträge für innovative Forschungskooperationen mit baselstädtischen Life-Sciences-Unternehmen beantragen.

Die Teilrevision des Standortförderungsgesetzes wurde auch genutzt, um Ratschläge der Wirtschafts- und Abgabekommission zur «Stärkung der Innovationsförderung Basel-Stadt» umzusetzen. So wurde unter §3a Zusammenarbeit mit Dritten allgemeiner formuliert und gekürzt. Neu soll der Regierungsrat im Rahmen des Standortförderungsgesetzes aktiv mit der Wirtschaft sowie mit Bund und regionalen und lokalen Gemeinwesen im In- und Ausland zusammenarbeiten. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass die Standortförderung Basel-Stadt seit vielen Jahren in Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Landschaft und mit dem Kanton Jura durch trikantonale Trägerschaften erfolgt. 

Abstimmungsresultate 
Abstimmungserläuterungen 

 

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