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04.03.2016

Bundesrat legt Gesetzesentwurf zur Steuerung der Zuwanderung vor

Der Bundesrat hat am 4. März mehrere Gesetzesentwürfe zuhanden des Parlaments verabschiedet, um die Verfassungsbestimmungen zur Zuwanderung umzusetzen. 

Der Bundesrat strebt weiter eine einvernehmliche Lösung mit der EU an. Weil aber mit der EU noch keine Einigung erzielt werden konnte, schlägt er nun, wie angekündigt, vor, die Zuwanderung mittels einer einseitigen Schutzklausel zu steuern: Wird ein bestimmter Schwellenwert überschritten, muss der Bundesrat jährliche Höchstzahlen festlegen. Diese würden frühestens ab dem dritten Jahr nach Inkrafttreten gelten. Das heisst, dass mindestens bis Ende 2018 volle Personenfreizügigkeit mit der EU gilt. Wird die Schutzklausel bei einer hohen Zuwanderung aktiviert, können zusätzlich Höchstzahlen und allenfalls kantonale Kontingente für Grenzgängerbewilligungen über vier Monate festgelegt werden, um Umgehungen zu verhindern. Zugleich hat der Bundesrat eine Änderung des Ausländergesetzes beschlossen, welche verhindert, dass ausländische Stellensuchende Sozialhilfe beziehen. Weiter hat der Bundesrat auch die Botschaft zur Ausweitung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) auf Kroatien verabschiedet. Eine Ratifizierung des Kroatien-Protokolls ist Voraussetzung für die weitere Teilnahme der Schweiz am Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020.

Presseecho

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