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11.10.2016

Abkommen zur Krankenversicherung zwischen Frankreich und der Schweiz

Optionsrecht für Grenzgängerinnen und Grenzgänger

Das am 1. Oktober 2016 in Kraft getretene Abkommen zwischen Frankreich und der Schweiz, sieht vor, dass sich französische Grenzgängerinnen und Grenzgängern mit Erwerbstätigkeit in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Appenzell-Ausserrhoden und Glarus künftig nicht mehr gleichzeitig in Frankreich und der Schweiz versichern müssen (Doppelversicherung). Sie haben jetzt wieder die Wahl, sich in Frankreich oder in der Schweiz gesetzlich versichern zu lassen (Optionsrecht). Davon profitieren auch Rentner mit Wohnsitz in Frankreich, die ihre Rente aus der Schweiz beziehen. Zudem haben Personen, die in Frankreich gesetzlich krankenversichert sind, künftig die Möglichkeit, sich von ihrer Versicherungspflicht in der Schweiz befreien zu lassen.  

Grenzgänngerinnen und Grenzgänger, die nicht in den o.g. Kantonen erwerbtätig sind, erhalten nähere Infomationen bei den jeweiligen kantonalen Stellen.

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