Économie et emploi

29 juin 2018

Stellenmeldepflicht ab 1. Juli 2018 in Kraft

Die Stellenmeldepflicht der Unternehmen gegenüber den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) tritt am 1. Juli 2018 in Kraft. Diese neue Regelung ergibt sich aus der Umsetzung der Initiative "Gegen Masseneinwanderung", die 2014 vom Schweizer Stimmvolk angenommen wurde. 

Die Regelung betrifft Berufsarten in denen eine hohe Arbeitslosenquote herrscht. Unternehmen müssen den RAV alle verfügbaren Stellen in Berufsarten melden, die eine Arbeitslosenquote von 8% oder mehr aufweisen. Dies ist bei 19 von insgesamt 383 Berufsarten der Fall, insbesondere in der Landwirtschaft, der Uhrenindustrie, dem Baugewerbe und dem Gastgewerbe. 

Ab dem 1. Januar 2020 wird der Schwellenwert gesenkt. Die Massnahme wird dann alle Berufsarten betreffen, in denen die Arbeitslosigkeit bei mindestens 5% liegt. Die Übergangsphase zwischen 2018 und 2020 soll den Arbeitgebern und den Kantonen die Möglichkeit geben, ihre Verfahren und Ressourcen so anzupassen, dass sie der neuen Regelung entsprechen. 

Weitere Informationen können über die Onlineplattform zur Arbeitsvermittlung und Stellenmeldepflicht bezogen werden.

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