Suisse-UE
01 octobre 2026
Ständerat sagt Ja zu den Bilateralen III
Der Ständerat hat Ende September 2026 dem EU-Vertragspaket, den Bilateralen III, zugestimmt. Gleichzeitig beschloss die kleine Kammer, das Paket dem doppelten Mehr von Volk und Ständen zu unterstellen. Die Vorlage geht nun weiter an den Nationalrat.
Der Ständerat hat Ende September 2026 mit 29 zu 15 Stimmen deutlich Ja zum neuen bilateralen Vertragspaket (Bilaterale III) mit der EU gesagt. Wichtiger Teil der Debatte war die Frage, ob die bilateralen Verträge mit der EU in einer Abstimmung Volk und Kantonen vorgelegt werden müssten. Der Ständerat setzte das doppelte Mehr gegen den Bundesrat durch und erhöhte so die Hürde für das Vertragspaket.
Beim Lohnschutz hingegen folgten die Ständeräte dem Bundesrat und stützten den schwer umkämpften Kompromiss von Sozialpartnerschaft, Bund und Kantonen. Mit 13 innenpolitischen Massnahmen will die Schweiz das Schweizer Lohnniveau absichern, wenn Angestellte ausländischer Unternehmen in der Schweiz arbeiten. Eine zusätzliche Massnahme schützt Personalvertretungen in der Schweiz vor missbräuchlichen Kündigungen.
Bei der Zuwanderung wich der Ständerat in verschiedenen Punkten von der Vorlage des Bundesrats ab und verschärfte die Vorgaben teils so, dass sie gegen die Personenfreizügigkeit der EU verstossen. Etwa beim neu verlangten Strafregisterauszug. Neu wurde auch der Einführung einer Zuwanderungsabgabe zugestimmt, die zur Geltung kommt, wenn der Bundesrat die Schutzklausel aktiviert. Arbeitgeber müssten für jede neu rekrutierte ausländische Arbeitskraft (sowohl aus der EU als auch aus Drittstaaten) eine Abgabe von mindestens 4000 CHF pro Jahr bezahlen. Für erwachsene, nachziehende Familienmitglieder würde eine Gebühr von mindestens 2000 CHF pro Jahr fällig, die von den Arbeitnehmenden selbst getragen werden müsste. Eine Konfrontation mit der EU nimmt der Ständerat damit in Kauf.
Nun gehen die Bilateralen III an den Nationalrat, der in der Wintersession dazu beraten wird. Er erhält vom Ständerat eine angepasste Vorlage, die in weiten Teilen den Bundesrat stützt, aber Angriffsflächen für die EU bei der Personenfreizügigkeit schafft.
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