Économie et emploi

17 octobre 2024

Schweizer Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit tritt in Kraft

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 das Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Damit wird die Grundlage geschaffen, um Grenzgängerinnen und Grenzgänger auch dann besteuern zu können, wenn sie Telearbeit im Ausland verrichten.

In den letzten Jahren hat sich unter dem Einfluss der Digitalisierung und der neuen Kommunikationstechnologien auf dem Arbeitsmarkt ein Trend zu immer mehr Telearbeit entwickelt. Die Coronapandemie hat diesen Trend noch verstärkt. Die Zunahme von Homeoffice hat in einem grenzüberschreitenden Kontext auch Folgen für die Besteuerung. Die Besteuerung von Erwerbseinkommen in der Schweiz ist grundsätzlich nur möglich, wenn das Besteuerungsrecht in der Schweiz nicht staatsvertraglich beschränkt ist und eine nationale Besteuerungsgrundlage besteht.

Das neue Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis ist eine Folge von zwischenstaatlichen Entwicklungen im Bereich von Telearbeit mit Frankreich und Italien. Es stellt sicher, dass die Schweiz Erwerbseinkünfte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch dann besteuert werden können, wenn diese in ihrem Ansässigkeitsstaat für einen Arbeitgebenden mit Sitz in der Schweiz arbeiten und sofern der Schweiz das Besteuerungsrecht auch staatsvertraglich zufällt. Die Vorlage beschränkt sich auf die fünf Nachbarstaaten der Schweiz. Das Parlament hat sie am 14. Juni 2024 gutgeheissen.

Namentlich mit Frankreich, Deutschland und Italien bestehen entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen. Demnach können beispielsweise Grenzgängerinnen und Grenzgänger in Frankreich bis zu 40 Prozent ihrer Zeit zu Hause arbeiten. In der Regel werden Einkommen im dem Land besteuert, in dem gearbeitet wird. Wechseln Grenzgängerinnen und Grenzgänger ins Homeoffice, würden deshalb ihre Einkommen im Land versteuert, in dem sie wohnen. Die Bestimmungen zur Besteuerung von Telearbeit erhält mit der Vorlage eine binnenrechtliche Besteuerungsgrundlage für Telearbeit, die in einem Nachbarland für einen Schweizer Arbeitgebenden erledigt wird.

Informationen zum parlamentarischen Geschäft
Medienmitteilung des Bundesrats zum Bundesgesetzt über die Besteuerung der Telearbeit

 

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