Europe
23 septembre 2022
Regelung zu Mindestlöhnen in der EU beschlossen
Das EU-Parlament stimmte am 14. September 2022 angemessenen Mindestlöhnen in der EU zu. Für die Umsetzung der EU-Richtlinie sind aber die Mitgliedsstaaten zuständig.
Die neuen Regeln sollen den Lebensstandard für Millionen von Menschen im Niedriglohn-Sektor verbessern. Es ist aber keine Anpassung der Lohnniveaus zwischen den Mitgliedsstaaten vorgesehen. Die Richtlinie zwingt die Länder nicht dazu, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, wenn sie bisher keinen haben. Dies ist in sechs Mitgliedstaaten der Fall. Die Mitgliedstaaten, die einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt haben, müssen jedoch sicherstellen, dass dieser «angemessen» ist. Die Sozialpartner, also Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter, müssen an den Verfahren zur Festlegung und Aktualisierung der Mindestlöhne beteiligt werden.