Transports et mobilité

15 avril 2024

Rechtsanpassungen für wettbewerbsfähigen und effizienten internationalen Bahnverkehr

Die EU hat mit der technischen Säule des 4. EU-Eisenbahnpakets weitere Schritte zur Harmonisierung von Vorschriften und Verfahren im Eisenbahnbereich unternommen. Der Bundesrat hat anfangs April Änderungen des Eisenbahngesetzes beschlossen. Damit kann die Schweiz an einheitlichen europäischen Zulassungsverfahren für Rollmaterial im internationalen Verkehr teilnehmen. 

Die Schweiz spielt mit ihrer zentralen Lage in Europa und den zahlreichen grenzüberschreitenden Eisenbahnstrecken, insbesondere dem Nord–Süd-Korridor, eine wichtige Rolle im internationalen Eisenbahnverkehr. Zugunsten der Passagiere und Unternehmen muss der grenzüberschreitende Eisenbahnverkehr möglichst effizient und hindernisfrei funktionieren. Dies stärkt auch die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene. Seit 1999 übernimmt die Schweiz im Rahmen des Landverkehrsabkommens mit der EU (LVA) relevante technische Bestimmungen der drei EU-Eisenbahnpakete, um die Interoperabilität zwischen dem Schweizer Normalspurnetzes und dem europäischen Eisenbahnnetz zum Vorteil aller Akteure wie Eisenbahnunternehmen, Fahrzeughaltende und -herstellende sowie Behörden sicherzustellen. Die Schweiz kann seit 2014 im Railway Interoperability and Safety Committee (RISC) und in diversen Arbeitsgruppen der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) mitwirken. Zudem hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) seither den gleichen Status wie eine Behörde eines EU-Mitgliedstaates, was unter anderem die Zusammenarbeit mit Behörden der Nachbarstaaten vereinfacht.

Die EU hat mit der technischen Säule des 4. EU-Eisenbahnpakets weitere Schritte zur Harmonisierung von Vorschriften und Verfahren im Eisenbahnbereich unternommen. Der Bundesrat hat Anfang April Änderungen des Eisenbahngesetzes beschlossen. Mit der vom Bundesrat beschlossenen Anpassung des Eisenbahngesetzes und damit verbundener Erlasse schafft die Schweiz die rechtlichen Voraussetzungen, um unbefristet an den europäischen Zulassungsverfahren für international verkehrendes Rollmaterial teilnehmen zu können. Dies vereinfacht die Verfahren und senkt den Aufwand für alle Beteiligten. 

Nachdem das Parlament der Vorlage in der Herbstsession 2023 zugestimmt hatte, hat der Bundesrat die rechtlichen Anpassungen nun per 1. Juli 2024 in Kraft gesetzt. Für eine dauerhafte und vollständige Teilnahme der Schweiz an den europäischen Verfahren müsste ergänzend das Landverkehrsabkommen Schweiz-EU angepasst werden. Aktuell wird die Zusammenarbeit mit der EU bei den Zulassungsverfahren mit einer Übergangslösung abgesichert.

Quellen: Medienmitteilungen und Fachinformationen des Bundes, Informationen des Europäischen Rats zum vierten Eisenbahnpaket, Bericht der KEYSTONE-SDA-ATS, Botschaft des Bundesrates

 

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