Santé publique, affaires sociales

23 août 2016

Positive Signale für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich

Nach dem Ständerat will auch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates die Gesundheitskooperation verstärken und sie dauerhaft ermöglichen. 

Im Jahr 2007 wurde von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft, dem Landkreis Lörrach, dem Sozialministerium Baden-Württemberg sowie dem Bundesministerium für Gesundheit in Berlin das Pilotprojekt „Grenzüberschreitende Zusammenarbeit Deutschland – Schweiz im Gesundheitswesen“ lanciert. Die Vision des Pilotprojektes ist es, in der Region des Dreiländerecks eine Einheit im Bereich der Gesundheitsversorgung zu realisieren, insbesondere Modelle für die Abgeltung der Leistungen für grenzüberschreitende Behandlungen durch die gesetzliche Krankenversicherung.

Mit der nun vorgeschlagenen Änderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung soll einerseits die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich dauerhaft ermöglicht werden. Andererseits wird bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die in der Schweiz versichert sind und in einem EU-Staat oder in Island oder Norwegen wohnen, neu geregelt, dass bei einer stationären Behandlung in der Schweiz der Tarif des Erwerbskantons übernommen wird.

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