Économie et emploi

21 septembre 2016

Masseneinwanderungsinitiative: Nationalrat plädiert für "Inländervorrang light"

Der Nationalrat hat beschlossen, die Masseneinwanderungsinitiative (MEI) mit einem "Inländervorrang light" umzusetzen und vermeidet damit eine Kollision mit Brüssel. Jedoch stellt sich die Frage nach einem Verfassungsbruch.

Am Mittwoch, den 21. September 2016, entschied sich der Nationalrat für die Umsetzung "Inländervorrang light" bezüglich der MEI. Infolgedessen besteht die Stellenmeldepflicht weiterhin als einzige Massnahme und erfordert auch keine weiteren Einigungen mit der EU, da sie mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar ist. Alle weiteren Massnahmen werden vom Rat abgelehnt, die gegen das Freizügigkeitsabkommen verstossen. In den kommenden Monaten setzt sich der Ständerat mit der Vorlage auseinander und berät das Thema einer Verfassungsänderung. Da viele Verfassungsrechtler in der Umsetzung "Inländervorrang light"  eine Verletzung der Bundesverfassung sehen und auch Zweifel seitens der kleinen Kammer genannt wurden, ist nicht ausgeschlossen, dass dieser Vorschlag von der Staatspolitischen Kommission vorab geprüft wird.

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