Économie et emploi

05 avril 2017

Kanton Jura - Grenzgänger dürfen nicht in Euro ausgezahlt werden

Das jurassische Kantonsgericht hat bestätigt, dass das Unternehmen Von Roll Gehälter von Grenzgängern nicht in europäischer Währung auszahlen darf. Dies verstosse gegen das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. 

Ausserdem sei es diskriminierend, so das Kantonsgericht, Arbeitnehmer bei gleicher Tätigkeit aufgrund ihres Wohnsitzes differenziert zu entlohnen. Ab Januar 2012 hat das Unternehmen Von Roll beschlossen, die Gehälter seiner Grenzgänger in Euro und nicht mehr in Schweizer Franken auszuzahlen. Durch die dadurch entstandenen Lohnrückstände klagte ein Grenzarbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht und erhielt Recht. Das Unternehmen hatte Einspruch gegen diese Entscheidung erhoben, wurde vom Kantonsgericht jedoch zurückgewiesen. Ein Weiterzug an das Bundesgericht als letzte Instanz ist möglich.   

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