Suisse-UE

03 août 2016

Horizon 2020 : Unsicherheit für Forscher in der Schweiz

Über den Status von schweizerischen Wissenschaftlern bei Forschungsprojekten herrscht seit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative grosse Unsicherheit in der EU. Um den Ausschluss von zahlreichen europäischen Massnahmen aus dem Horizon 2020-Programm zu kompensieren, hatte der Bundesrat u. A. beschlossen, schweizerische Teilnehmer von Horizon 2020-Programmen direkt zu finanzieren.

2014 hatte die EU nach der Abstimmung zur Masseneinwanderungsinitiative die Verhandlungen zu Assoziierung am "Horizon 2020"-Paket suspendiert. Forschende in der Schweiz, die an internationalen Projekten beteiligt sind, können demnach aus Brüssel keine Mittel mehr erhalten. Infolgedessen beschloss der Bundesrat Übergangsmassnahmen. Forscher, die aufgrund der ausbleibenden Assoziierung keine EU-Gelder mehr erhalten, können direkt vom Bund finanziert werden. 

Ab dem 1. Januar 2017 hängt die vollständige Assoziierung der Schweiz am Horizon 2020-Programm davon ab, dass die Schweiz das Protokoll zur Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien ratifiziert. Im Moment ist unklar, ob und wann diese Ratifizierung stattfinden wird, weil ihre Vereinbarkeit mit dem Verfassungsartikel der Masseneinwanderungsinitiative hoch umstritten ist. Geplante Verhandlungen mit der EU über eine Neuinterpretation der Schutzklausel im Freizügigkeitsabkommen haben sich aufgrund des Brexit-Votums verzögert. Diese Unsicherheit erschwert die Mitwirkung von Forschenden in der Schweiz in europäischen Projektkonsortien.

Weitere Informationen, insbesondere zu den vom Bundesrat beschlossenen Übergangsmassnahmen, entnehmen Sie bitte dieser Medienmitteilung des Bundesrats sowie der Webseite des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation. 

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